Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren

Berlin (dpa) - Keine Gnade für bummelnde Richter: Bei überlangen Gerichtsverfahren können die Betroffenen künftig eine Entschädigung einklagen. Ein entsprechende Reform hat der Bundestag am Abend mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SPD verabschiedet. Das Gesetz, das noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt, sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor. Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist, dass der Betroffene die Verfahrensdauer beim Gericht offiziell gerügt hat.

Justiz / Bundestag
29.09.2011 · 22:10 Uhr
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