Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung
11. Dezember 2024, 09:23 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 11.12.2024 (lifePR) - Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LSG Berlin-Brandenburg.

