
Düsseldorf, 11.12.2024 (lifePR) - Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere ...