Dekabank unter Bafin-Untersuchung: Cum-Cum-Geschäfte im Fokus

Bafin prüft Dekabank wegen Cum-Cum-Geschäften
Die Dekabank, ein bedeutender Anbieter von Wertpapieren für Sparkassen, sieht sich derzeit einer Untersuchung durch die deutsche Finanzaufsicht Bafin gegenüber. Im Mittelpunkt steht der Konzernabschluss der Dekabank für das Jahr 2024, da es Hinweise gibt, dass gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen wurde.
Die Bafin hat konkret festgestellt, dass die Dekabank Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro bilanziert hat. Diese Ansprüche beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 vor dem Dividendenstichtag getätigt wurden. Die Finanzverwaltung hatte jedoch die Anrechnung dieser Beträge abgelehnt, was die rechtlichen Grundlagen dieser Geschäfte in Frage stellt.
Risiken durch Cum-Cum-Geschäfte
Cum-Cum-Geschäfte werden oft als die größere Variante der umstrittenen Cum-Ex-Deals angesehen. Während bei Cum-Ex die Rückerstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern im Vordergrund stand, zielen Cum-Cum-Transaktionen darauf ab, ausländischen Anlegern Steuervorteile zu verschaffen. Dies geschah durch die temporäre Übertragung von Aktien an inländische Banken oder Fonds, die sich die fälligen Steuern zurückerstatten lassen konnten.
Die Bafin hat betont, dass sie nicht die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte an sich prüft, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Nach IFRS-Standards dürfen diese nur dann aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die Ansprüche anerkennen.
Dekabank reagiert auf die Vorwürfe
Die Dekabank hat inzwischen die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Geschäften resultieren. In einer Stellungnahme bestätigte die Bank die laufende Prüfung durch die Bafin und äußerte Zuversicht, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Untersuchung weiterhin den IFRS-Vorgaben entsprechen wird.
Breite der Problematik
Die Problematik der Cum-Cum-Deals erstreckt sich über viele Banken hinweg, nicht nur über die Sparkassen. Laut einer früheren Umfrage der Bafin haben 54 Banken zugegeben, an solchen Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Aufsicht schätzt, dass die Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Geschäften auf über 4,6 Milliarden Euro steigen könnten. Der Verein Finanzwende hat die unzureichende juristische Aufarbeitung dieser Deals kritisiert, obwohl der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschied, dass Cum-Cum-Geschäfte in ihrer typischen Form illegal sind.
Fazit
Für Investoren und Aktionäre ist die Situation der Dekabank und die damit verbundenen regulatorischen Herausforderungen von erheblichem Interesse. Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen könnten langfristig den Shareholder Value beeinflussen. In einem Markt, der zunehmend von regulatorischen Anforderungen geprägt ist, bleibt die Frage, wie Unternehmen wie die Dekabank ihre unternehmerische Freiheit und Innovationskraft wahren können, ohne in rechtliche Grauzonen zu geraten.

