Deichmann vor Gericht: Müllkostenpflicht bleibt heißes Thema
Im laufenden Rechtsstreit um die Systembeteiligungspflicht hat die Schuhhandelskette Deichmann vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine vorläufig enttäuschende Einschätzung erhalten. Das Gericht stellte fest, dass Deichmann nicht von der Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung an der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen befreit wird, die in den Händen privater Endverbraucher landen. Diese Verpflichtung wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister überwacht, gegen die Deichmann geklagt hatte.
Dreh- und Angelpunkt des Streits ist ein Gutachten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, dessen Ergebnisse am Freitag im Gerichtsaal präsentiert wurden. Laut der Untersuchung nehmen in Deutschland rund 62 Prozent der Schuhkäufer die Schuhkartons aus dem Geschäft mit oder erhalten sie bei Online-Bestellungen. Diese Zahl ist seit 2020 um acht Prozentpunkte gestiegen. Eine Befreiung von der Pflicht wäre möglich gewesen, wenn dieser Wert unter 50 Prozent gelegen hätte.
Claudia Schoppen, die Anwältin von Deichmann, kritisierte die vorläufige Einschätzung des Gerichtes als voreilig und hinterfragte die Aussagekraft des Gutachtens. Sie bemängelte, dass die Untersuchungen der Marktforscher nicht repräsentativ seien und basierten auf einer zu kleinen Anzahl von besuchten Geschäften. Insgesamt wurden 46 Standorte für das ursprüngliche Gutachten untersucht, das jüngst durch zusätzliche Inspektionen ergänzt wurde. Eigenen Erhebungen von Deichmann zufolge, ließen rund 60 Prozent der Kunden die Schuhkartons im Laden zurück, was jedoch vom Gericht als unerheblich für das Urteil angesehen wurde. Ein endgültiges Urteil wurde noch am selben Tag erwartet.

