
Im laufenden Rechtsstreit um die Systembeteiligungspflicht hat die Schuhhandelskette Deichmann vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine vorläufig enttäuschende Einschätzung erhalten. Das Gericht stellte fest, dass Deichmann nicht von der Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung an der Entsorgung ...