Das System frisst seine Kinder: Kneipen verlieren immer mehr Einkommen durch Gesetze
Die Politik plant die nächsten harten Eingriffe ins Portemonnaie der Kneipenwirte

(lifepr) Dorfen, 30.05.2014 - Bislang dürfen in Gaststätten maximal drei Geldgewinnspielgeräte angebracht sein. Nun droht die Reduzierung auf zwei oder gar nur noch ein Spielgerät. Eine Maßnahme gegen Spielsucht soll es sein. Für die Wirte wäre es aber der nächste harte Schlag. Nach den fatalen Folgen des strikten Rauchverbots würde den Gaststätten- und Kneipenwirten eine weitere enorme Einnahmequelle genommen. Für viele kleinere Kneipen stellen die Anteile aus den Einspielergebnissen einen großen Teil ihrer Existenzgrundlagen dar. Ohne diese Erlöse sind Grundausgaben wie Pacht und Strom kaum noch zu bezahlen.

Expertenschätzungen gehen von etwa zwei Prozent "Suchtspieler" in Deutschland aus. Darunter fallen all diejenigen, die dem Glücksspiel verfallen sind und aus eigener Kraft keinen Ausweg daraus finden. Ihnen muss geholfen werden. Die allermeisten Menschen, die sich am Glücksspiel erfreuen, zum Beispiel im Casino, in der Spielhalle oder auch in der kleinen Kneipe um die Ecke, zählen keineswegs zu den pathologischen Spielern. Und dennoch gibt es eine unkontrollierbare Grauzone: das Internet. Hier haben sich die Angebote zum Glücksspiel verhundertfacht. Eine gezielte Kontrolle ist nicht möglich. Die illegalen Glücksspiele wandern von der Hinterstube ins heimische Wohnzimmer.

Insofern geht eine Begrenzung der Geldgewinnspielgeräte in der Kneipe völlig am eigentlichen Ziel und Zweck des Planes vorbei. Sogar von einer gegenteiligen Wirkung darf ausgegangen werden, denn der Glücksritter am Spielautomaten in der Gaststätte steht unter Aufsicht. Übertriebene Spielaktivitäten, verbunden mit bedrohlichen Verlusten, werden vom Wirt beobachtet und gegebenenfalls unterbunden. Die legalen Spielgeräte selbst unterliegen strengen Regeln und Prüfungen. Illegalität und hohe Suchtgefahren findet man also nur in der "Parallelwelt" außerhalb der Gaststätten. Ein weiteres, sehr wichtiges Thema: der Jugendschutz! Im Internet daddeln bereits Kinder ohne Aufsicht. In der Gastronomie wird dieses nicht gestattet. Klare Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und die Pflicht des Wirtes sorgen für einen wirklichen Schutz von Kindern und Jugendlichen, handelt es sich doch um einen "kontrollierten Raum". Auch aus diesem Grund greift eine Beschränkung der Geräteanzahl ins Leere.

Den Wirten der Kleingastronomie droht also nächster Ungemach, weil sie nun schon wieder als Büßer herhalten sollen. Über 30 Prozent Umsatzverluste durch das Rauchverbot in Bayern waren schmerzhaft genug. Mit einer Reduzierung der Spielgeräte verlieren die Kneipen eine weitere Einnahmequelle. Die staatlichen Spielcasinos mit immenser Anzahl von Geldgewinnspielgeräten betrifft das eher nicht. Somit wird wieder einmal der kleine Selbständige "vor den Karren gespannt", um einer populistischen Maßnahme den Weg zu bereiten. Diese Systematik konnte man bereits beim Rauchverbot in Kneipen feststellen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK kritisiert diese Vorgehen scharf und fordert die Politik auf, sich deutlich intensiver mit der Materie zu beschäftigen und nicht den Zurufen einiger Interessenvertreter mit Volkserziehungsabsichten bedingungslos zu folgen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 30.05.2014 · 15:33 Uhr
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