BGH-Urteil stärkt Passagierrechte: Lufthansa unterliegt im Streit um Teilstrecken
Die Deutsche Lufthansa hat im Rechtsstreit um zusätzliche Kosten für nicht vollständig geflogene Teilstrecken vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Das Urteil der Karlsruher Richter macht deutlich, dass die Fluggesellschaft keine Nachforderungen erheben darf, wenn Passagiere aus nachvollziehbaren Gründen ihre ursprünglich gebuchte Reise nicht vollständig antreten und lediglich Teilabschnitte nutzen. Im Urteil (Az.: X ZR 110/24), welches erstmals von 'Aero Telegraph' publik gemacht wurde, wird betont, dass die Absicht der Fluggäste bei der Buchung der gesamten Reise entscheidend ist, auch wenn sich ihre Pläne nachträglich ändern.
Der Bundesgerichtshof räumt der Lufthansa zwar die Freiheit ihrer Preisgestaltung ein, aber der Markt zwingt die Airline häufig dazu, Umsteigeverbindungen über ihre Drehkreuze günstiger anzubieten als Direktflüge. Beispielhaft ist die Route Oslo-Frankfurt-New York oft preiswerter als ein direkter Flug zwischen Frankfurt und New York. Um mögliche Missbräuche zu verhindern, verlangen Fluggesellschaften das Antreten von Teilstrecken in der gebuchten Reihenfolge und behalten sich sonst Preisanpassungen vor.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Lufthansa inzwischen ihre Bestimmungen in Bezug auf deutsche Kunden angepasst. Das Unternehmen fordert diese auf, jegliche Änderungen ihrer Reisepläne so früh wie möglich zu begründen. Die Beweislast für die Stichhaltigkeit der Gründe liegt beim Konsumenten, eine Regelung, die für österreichische Kunden bereits vorher galt.

