Baywa sichert Sanierungskurs: Gerichtlicher Rückenwind für Restrukturierungsplan
Die Baywa hat einen entscheidenden Meilenstein in ihrer finanziellen Erholung erreicht. Mit der Bestätigung ihres Restrukturierungsplans durch das Amtsgericht München kann der Mischkonzern seine Sanierungsstrategie weiterverfolgen. Nachdem bereits die Gläubiger dem Plan am 15. Mai zugestimmt hatten, erhält das Unternehmen nun auch die Unterstützung durch die Justiz.
Der traditionsreiche Konzern war im Sommer 2024 in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, bedingt durch steigende Zinslasten auf Milliardenkredite und ein operativ defizitäres Tagesgeschäft. Um der Krise zu begegnen, nutzt Baywa das StaRUG, ein rechtliches Instrument, das Unternehmen die Restrukturierung ohne den Schritt in die Insolvenz ermöglicht.
Anders als klassische Insolvenzverfahren sind StaRUG-Verfahren nicht öffentlich, jedoch ebenfalls unter gerichtlicher Kontrolle. Das Amtsgericht München bestätigte das ordnungsgemäße Stattfinden einer entscheidenden Verkündung, die den Weg für die weiteren Schritte freimacht.
Der Sanierungsplan sieht eine umfassende Neuausrichtung bis 2028 vor, mit einem Fokus auf die Reduktion internationaler Aktivitäten. So sollen große Beteiligungen im Ausland verkauft werden, darunter auch die unlängst abgeschlossene Veräußerung der Anteile an der Raiffeisen Ware Austria. Trotz der laufenden Umstrukturierung warten Investoren und Analysten noch auf die Veröffentlichung der Jahresbilanz, die Verzögerungen aufweist. Bekannt ist lediglich, dass der Nettoverlust bis September 2024 bei mehr als 640 Millionen Euro lag.

