Anpassung des Renteneintrittsalters: Beitragsjahre rücken ins Zentrum
In einer kürzlich ausgestrahlten Ausgabe der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" äußerte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ihr Interesse an einer grundlegenden Reform des Renteneintrittsalters in Deutschland. Anstelle der aktuellen Praxis, bei der das Renteneintrittsalter festgelegt ist, zieht Bas in Erwägung, dieses an die Anzahl der geleisteten Beitragsjahre zu koppeln. Die Ministerin lobte das Konzept als innovativ und potenziell vorteilhaft für eine gerechtere Rentenregelung.
Im Detail stehen derzeit zwei Modelle im Fokus der Diskussion: Erstens die Kopplung des Renteneintritts an die durchschnittliche Lebenserwartung, und zweitens die Bindung an die individuelle Einzahlungsdauer in die Sozialversicherungssysteme. Bas erläuterte, dass gerade Arbeitnehmer, die schon früh ins Berufsleben starten und über Jahrzehnte hinweg in die Sozialversicherungen einzahlen, von einer flexibleren Regelung profitieren könnten. Demgegenüber würden Personen, die einen akademischen Weg einschlagen und später mit ihrer Beitragsleistung beginnen, möglicherweise länger im Erwerbsleben verbleiben müssen.
Dieser Ansatz erhielt Unterstützung von Wirtschaftsexperten. Jens Südekum, ein angesehener Wirtschaftsprofessor und Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), argumentierte, dass eine Koppelung des Renteneintritts an die Beitragsjahre eine gerechtere Verteilung darstelle. Er betonte, dass gerade akademische Berufswege zu späteren Einzahlungszeitpunkten führen und das System hierfür eine entsprechende Flexibilität bieten müsse. Ein festes Renteneintrittsalter von 70 Jahren, so Südekum, sei keine nachhaltige Lösung zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenkasse.
Aktuell sieht die gesetzliche Regelung in Deutschland einen schrittweisen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 vor. Dabei haben Versicherte mit 45 Beitragsjahren die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln. Personen, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, sind von einer stufenweisen Anhebung der Altersgrenze betroffen, während Versicherte ab dem Geburtsjahr 1964 die Rente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen können.
In jüngster Zeit hat der Bundestag ein neues Rentenpaket genehmigt, das nun noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. In den kommenden Wochen wird eine neue Rentenkommission gebildet, welche bis Mitte 2026 konkrete Reformvorschläge entwickeln soll. Diese sollen anschließend einem zügigen Gesetzgebungsprozess unterzogen werden, um die Zukunftsfähigkeit und Fairness des Rentensystems zu gewährleisten.

