Gutachten: EU-Verbot von Veggie-Bezeichnungen als rechtswidrig bewertet
Ein jüngst veröffentlichtes Gutachten der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat die Debatte um ein möglicherweise EU-weites Verbot für Bezeichnungen wie 'Veggie-Burger' oder 'Tofu-Wurst' neu entfacht. Dieses von Foodwatch in Auftrag gegebene Dokument stellt die rechtliche Grundlage eines solchen Verbots in Frage, indem es argumentiert, dass es in der derzeit geplanten Form gegen wesentliche Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoße.
Das Gutachten beruft sich auf ein prägnantes Urteil des EuGH aus dem Jahr 2024, das festlegt, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alternative Bezeichnungen für Produkte zu entwickeln, sollten bestimmte gängige Namen untersagt werden. Diese Argumentation basiert außerdem auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die eine klare und einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb der EU gewährleisten soll.
Der Geschäftsführer von Foodwatch, Chris Methmann, verurteilte die Pläne als 'unsinnig' und 'rechtswidrig'. Er forderte den Bundesagrarminister Alois Rainer von der CSU auf, aktiv zu werden und den Entwurf in Brüssel zu blockieren. Bemerkenswert ist, dass Rainer sich bereits in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Vorschlag gezeigt hat.
Das Gutachten kritisiert zudem die undurchsichtige Gesetzesinitiative, die von französischen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) eingebracht wurde. Demnach sollen Begriffe wie 'Wurst' und 'Schnitzel' ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben, was zu nennenswerten Einschränkungen für pflanzliche Alternativen führen könnte.
Im Europäischen Parlament fand der Vorschlag der EVP, der auch von der deutschen CDU und CSU mitgetragen wird, anfangs Unterstützung. Doch eine beträchtliche Anzahl der deutschen Unionsabgeordneten stellte sich letztlich gegen das Verbot. Trotzdem wurde eine ausreichende Mehrheit dafür erreicht, was das weitere Vorgehen vorantrieb.
Am Mittwoch steht nun ein entscheidender Verhandlungstermin bevor, der möglicherweise den Fortgang des geplanten Verbots maßgeblich beeinflussen wird. Für die Inkraftsetzung des Vorhabens wäre jedoch nicht nur die Mehrheit im Europäischen Parlament notwendig, sondern auch die Zustimmung der Mitgliedstaaten, was auf europäischer Ebene erhebliche politische Diplomatie und Konsensfindung voraussetzt.

