@
6
Die Beitragsbemessungsgrenze macht am Ende dahingehend Sinn, da es ansonsten soweit kommt, dass von jedem mehr verdienten Euro 42% Steuern plus ~22% Sozialabgaben abgehen und man somit 2/3 seiner Gehaltserhöhung an den Staat weiterreicht. Damit macht es, als Arbeitnehmer, immer weniger Sinn ab einem bestimmten Stundenlohn noch Vollzeit zu arbeiten.