Voraussetzung für Ihre 120 Euro Kontowechsel-Prämie
- Abschluss eines Top-Zinskontos (Tagesgeld) bei gleichzeitigem Abschluss eines Top-Girokontos (erfolgreich durchgeführter Online-Antrag ab 20.05.2026).
- Mindestens 3 Zahlungspartner (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) müssen automatisiert über den Online-Kontowechselservice bis 30.11.2026 über das neue Top-Girokonto informiert werden.
Gutschrift Ihrer 120 Euro Kontowechsel-Prämie
- Die Prämie ist nicht übertragbar und wird bis spätestens 15.01.2027 Ihrem norisbank Top-Girokonto gutgeschrieben.
- Aktion gilt nur für Neukunden, sofern keine Kundenverbindung in den letzten 12 Monaten zur norisbank bestand.
- Girokonto plus, Basis- und Pfändungsschutzkonten sind von der Prämienvergütung ausgeschlossen.
- Der Top-Zinskonto- und Girokontovertrag werden nicht widerrufen.
4% Zinsen p.a. auf das Tagesgeld (für 6 Monate)
- Jetzt Girokonto inklusive Tagesgeldkonto eröffnen und vom Top-Deal profitieren: Für 6 Monate 4% p.a. aufs Tagesgeld.
- Die Bank richtet für den Kunden auf dessen Namen ein norisbank Girokonto und ein Top-Zinskonto ein. Das Top-Zinskonto dient der kurz- bis mittelfristigen Geldanlage.
- Nach der Eröffnung des Top-Zinskontos kann der Anlagebetrag auf das Top-Zinskonto eingezahlt werden. Bis einschließlich 30.06.2026 wird das Guthaben auf dem Top-Zinskonto mit der Normalkondition von 0,75% p.a. (Zinssatz variabel) gemäß Zinsaushang verzinst.
- Ab dem 01.07.2026 vergütet die Bank bis längstens 31.12.2026 einen festen Sonderzinssatz in Höhe von 4,00% p.a. auf das auf dem Top-Zinskonto unterhaltene Guthaben, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
- Pro Kunde ist ein Top-Zinskonto mit Sonderzinssatz zulässig. Der Sonderzinssatz wird nur für ein ab dem 20.05.2026 neu eröffnetes Top-Zinskonto bei der norisbank gewährt, sofern keine Kundenverbindung in den letzten 12 Monaten zur norisbank bestand und zeitgleich die Eröffnung eines norisbank Girokontos (Kontomodell „Top-Girokonto“ oder „Girokonto plus“ gemäß Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis) erfolgt und der Kunde den Kontowechselservice zur automatisierten Information von mindestens 3 Zahlungspartnern (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) über seine neue norisbank Girokontoverbindung bis 30.11.2026 nutzt.
- Der Sonderzinssatz gilt nur für Vermögen und Gelder, die bislang nicht auf Konten und Depots der Deutsche Bank Gruppe (Deutsche Bank, Postbank, norisbank, BHW Bausparkasse, DWS) angelegt sind. Einzahlungen auf das Top-Zinskonto erfolgen nur per Überweisung. Zuzahlungen während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion werden mit dem Sonderzinssatz verzinst, sofern diese von einem Konto bei einer Fremdbank auf das Top-Zinskonto erfolgen. Das Guthaben auf dem Top-Zinskonto mit Sonderzinssatz darf den Betrag von 250.000 EUR nicht übersteigen. Darüberhinausgehende Einlagen werden mit der Normalkondition (Zinssatz variabel) verzinst. Auch während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion sind Verfügungen per Überweisung auf das Referenzkonto zulässig.
- Die Bank behält sich das Recht vor, das Guthaben nur mit der jeweils geltenden Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto zu verzinsen, sofern die vorstehenden Bedingungen unter Nr. 3 nicht vollumfänglich erfüllt sind oder das norisbank Girokonto während des Zeitraums der Sonderverzinsung vom Kunden wirksam widerrufen oder kundeninitiiert geschlossen wird.
- Mit Ablauf der Sonderverzinsung am 31.12.2026 stellt die Bank die Verzinsung auf die Normalkondition (Zinssatz variabel) für das Top-Zinskonto um.
- Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils mit der Quartalsabrechnung. Über die Zinsgutschrift erhält der Kunde eine Zinsabrechnung.
Steuerhinweis
Die Barprämie ist steuerpflichtig und als „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass für die Summe aller sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG eine Freigrenze von 256 Euro innerhalb eines Kalenderjahres gilt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater.



