Jugendliche unter Verdacht

Wie gefährlich ist die «Letzte Verteidigungswelle»?

21. Mai 2025, 15:09 Uhr · Quelle: dpa
Mutmaßliche rechte Terrorzelle: Junge Männer festgenommen
Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Die Festgenommenen stehen im Verdacht, Mitglieder beziehungsweise Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung zu sein. Der jüngste von ihnen ist 14 Jahre alt.
Bei den Ermittlungen geht es unter anderem um versuchten Mord, besonders schwere Brandstiftung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verdächtigen sind teils minderjährig.

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Mit Durchsuchungen und Festnahmen in fünf Bundesländern rücken über 200 Polizeikräfte einer rechtsextremistischen Gruppe zu Leibe. Deren mutmaßliche Mitglieder sind noch sehr jung und schrecken nach Einschätzung des Generalbundesanwalts auch vor schweren Gewalttaten nicht zurück. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Seit wann gibt es diese Gruppe?

Die Tatverdächtigen sollen Mitglieder - in einem Fall Unterstützer - einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung sein, die spätestens Mitte April 2024 gegründet wurde und sich «Letzte Verteidigungswelle» nennt. Fünf von ihnen wurden jetzt festgenommen. Drei weitere Beschuldigte waren bereits zuvor in Untersuchungshaft. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass die Gruppe insgesamt einige Dutzend Anhänger hat.

Um welche Taten geht es?

In der Nacht zum 23. Oktober 2024 wurde nachts ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern in Brand gesetzt. Zwei Mitglieder der Gruppe sollen an der Brandstiftung beteiligt gewesen sein. In dem Gebäudekomplex wohnten Menschen, die laut Bundesanwaltschaft nur durch Zufall nicht verletzt wurden. Ein Dritter steht im Verdacht, eine Rede entworfen zu haben, mit der einer von ihnen die Tat in einem Video ankündigte.

Laut Generalbundesanwalt schlugen zwei Mitglieder der Gruppe, die bereits in U-Haft sind, am 5. Januar ein Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln ein und versuchten - allerdings vergeblich - das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Unterkunft hinterließen die Angreifer unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie «Ausländer raus».

Anfang Januar planten drei Mitglieder der Gruppe laut Mitteilung einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Am 12. Februar wurden dann im sächsischen Meißen eine Wohnung und eine weitere Immobilie durchsucht. Dabei wurde unter anderem Sprengstoff in Form von zwei Kugelbomben gefunden. Dabei handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um industriell hergestellte Pyrotechnik.

Welche Rolle spielt das Alter der Tatverdächtigen? 

Die Beschuldigten sind Jugendliche und junge Erwachsene. Die fünf Beschuldigten, die jetzt festgenommen wurden, sind - bis auf einen - alle minderjährig. Der jüngste von ihnen - gegen ihn besteht der Verdacht der Beihilfe - ist erst 14 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters müssen einige von ihnen mit ihren Eltern vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe erscheinen. In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es, die jetzt Festgenommenen hätten «als Jugendliche mit Verantwortungsreife» gehandelt. Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug waren, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Welche Vorwürfe erhebt die Bundesanwaltschaft?

Die Bundesanwaltschaft stuft die «Letzte Verteidigungswelle» als rechtsextremistische terroristische Vereinigung ein. Von den fünf Festgenommenen sollen vier Mitglieder dieser Terrorgruppe, drei davon sogar Rädelsführer gewesen sein. Dem Fünften legen die Ermittler die Unterstützung der Vereinigung zur Last. Manchen der Beschuldigten wird zudem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten. 

Welche Strafen drohen im Falle einer Verurteilung?

Das Jugendgerichtsgesetz regelt, wie die Justiz mit Straftaten von Jugendlichen umgeht, die zur Tatzeit mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Auch Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, fallen teilweise unter diese Regelungen.

Die Strafen, die das Jugendgericht verhängen kann, umfassen zum einen sogenannte Erziehungsmaßregeln wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen beziehungsweise Anti-Aggressions-Trainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstandes. Es kann aber auch eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.

Gibt es weitere neue rechtsextreme Jugendgruppen?

Ja. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden geht es um insgesamt mehrere Hundert Jugendliche und junge Erwachsene. Der Berliner Verfassungsschutz stuft etwa die Gruppe «Deutsche Jugend Voran» als rechtsextrem und gewaltorientiert ein. Vor allem in Sachsen aktiv ist die rechtsextreme «Elblandrevolte». Bundesweit vernetzt ist die Gruppe «Jung und Stark», die unter anderem gegen Christopher-Street-Day-Veranstaltungen mobilisiert hat. In Bayern hat der Verfassungsschutz diesen relativ neuen Zusammenschluss im Blick. Zu den neuen rechten Gruppen, die in sozialen Medien sehr aktiv sind, zählt auch «Der Störtrupp».

Was steckt hinter diesem Phänomen?

«Wir sehen einen Trend, dass es gerade gewaltbereite, gewaltorientierte und aktionsorientierte Jugendliche sind aus der rechtsextremistischen Szene, die sich zusammenfinden», sagt der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen. Das geschehe im digitalen Raum schon länger, «aber wir sehen auch einen Übersprung im Endeffekt in den analogen Raum». Beispiel dafür seien etwa Attacken auf Christopher-Street-Day-Veranstaltungen.

Um junge Extremisten, die zur Gewalt neigen, ging es diese Woche auch bei der Vorstellung der Jahresstatistik zur politisch motivierten Kriminalität. 1.488 rechts motivierte Gewalttaten zählte die Polizei im vergangenen Jahr - rund 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sagte: «Natürlich müssen wir feststellen, dass wir insgesamt in der Gesellschaft, wie jetzt bei Teilen der jungen Menschen einen Rechtsruck in der Ideologie feststellen und auch eine Zunahme der Gewaltakzeptanz.» Er fügte hinzu: «Wenn Gewalt mehr als Mittel des Meinungsaustausches gesehen wird, dann stimmt ja was in der Gesellschaft nicht.»

Extremismus / Terrorismus / Kriminalität / Deutschland / Fragen und Antworten
21.05.2025 · 15:09 Uhr
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