Rhein-Erft-Kreis: bis zu 200€ Förderung für Balkonkraftwerke + max. bis zu 1.500€ pro Haushalt für PV-Anlage, Batterie, Wallbox, Solarthermie
07. Januar 2026, 18:00 Uhr · Quelle: Sparbote
Der Rhein-Erft-Kreis führt sein Förderprogramm „Energieoffensive“ auch 2026 fort. Ab dem 5. Januar 2026 stehen erneut 1 Million Euro bereit, um private Investitionen in erneuerbare Energien zu unterstützen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Solarthermie sowie Balkonkraftwerke. Ich wünschte, sowas würde im Rhein-Sieg-Kreis auch mal stattfinden...
Anlagen auf privaten Immobilien im Kreisgebiet:
Wichtig vorab: Eine Antragstellung ist seit dem 05.01.2026 um 8:00 Uhr möglich. Frühere Anträge werden nicht berücksichtigt.
Das Wichtigste zur Energieoffensive 2026 auf einen Blick
- Start der Antragstellung: 05.01.2026 ab 8:00 Uhr
- Budget: 1 Mio. € für 2026 (insgesamt 2 Mio. € für 2025/2026)
- Förderung pro Haushalt: bis zu 1.500 €
- Vergabe: nach Eingang der Anträge (First come, first served)
- Zielgruppe: private Haushalte, Eigentümer & WEGs im Rhein-Erft-Kreis
Diese Maßnahmen werden gefördert
| PV-Anlage (mindestens 5 kWp): | 1.000€ |
| Batteriespeicher min. 5kWh (für bestehende oder neue PV-Anlagen): | 500€ |
| Solarthermieanlagen: | 500€ |
| Wallbox: | 200€ |
| Balkonkraftwerk (mindestens 150 VA): | bis zu 200€ |
| Maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft: | 1.500€ |
Gefördert werden der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von
- Photovoltaikanlagen (ab 5 kWp)
- Batteriespeicher (ab 5 kWh) in Verbindung mit PV
- Solarthermieanlagen (Warmwasser / Heizungsunterstützung)
- Private Wallboxen an Wohngebäuden
- Balkonkraftwerke / Stecker-Solargeräte (ab 150 VA)
Förderhöhen im Überblick
- PV-Anlage (≥ 5 kWp): 1.000 €
- Batteriespeicher (≥ 5 kWh): 500 €
- Solarthermie: 500 €
- Wallbox: 200 €
- Balkonkraftwerk: bis zu 200 €
- Maximal pro Haushalt / WEG: 1.500 €
Wichtige Besonderheiten – bitte unbedingt beachten
Balkonkraftwerke (Sonderregelung)
- Anlagen, die bereits 2025 gekauft und installiert wurden, können gefördert werden
- Voraussetzung: Kaufbeleg nicht älter als 6 Monate
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Kauf in 2025 erfolgt auf eigenes Risiko
PV, Speicher, Wallbox & Solarthermie
- Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
- Beauftragung vor Bewilligung schließt die Förderung aus
- Angebot darf bei Antragstellung max. 6 Monate alt sein
So läuft die Antragstellung ab
- Antrag stellen Digital über das Bürgerportal (oder alternativ postalisch)
- Angebot hochladen Von einem Fachunternehmen (nicht älter als 6 Monate)
- Zuwendungsbescheid abwarten Erst danach rechtssicher beauftragen
- Umsetzung & Nachweise einreichen
- Schlussrechnung
- Zahlungsnachweis
- Fotos der installierten Anlage
- Verwendungsnachweis
- Auszahlung der Förderung
Warum sich die Förderung gerade jetzt lohnt
- Hohe Energiepreise bleiben ein Thema
- Förderbudget ist begrenzt
- Balkonkraftwerke & Wallboxen werden regelmäßig günstiger
- Kombination mit aktuellen Rabattaktionen & Deals möglich
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann kann ich den Antrag stellen?
Ab 05.01.2026 um 8:00 Uhr. Vorher eingereichte Anträge sind nicht gültig.


