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Rhein-Erft-Kreis: bis zu 200€ Förderung für Balkonkraftwerke + max. bis zu 1.500€ pro Haushalt für PV-Anlage, Batterie, Wallbox, Solarthermie

07. Januar 2026, 18:00 Uhr · Quelle: Sparbote
Der Rhein-Erft-Kreis erweitert sein Förderprogramm für nachhaltige Energielösungen und unterstützt private Haushalte finanziell.
Der Rhein-Erft-Kreis führt sein Förderprogramm „Energieoffensive“ auch 2026 fort. Ab dem 5. Januar 2026 stehen erneut 1 Million Euro bereit, um private Investitionen in erneuerbare Energien zu unterstützen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Solarthermie sowie Balkonkraftwerke. Ich wünschte, sowas würde im Rhein-Sieg-Kreis auch mal stattfinden...

Wichtig vorab: Eine Antragstellung ist seit dem 05.01.2026 um 8:00 Uhr möglich. Frühere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Das Wichtigste zur Energieoffensive 2026 auf einen Blick

  • Start der Antragstellung: 05.01.2026 ab 8:00 Uhr
  • Budget: 1 Mio. € für 2026 (insgesamt 2 Mio. € für 2025/2026)
  • Förderung pro Haushalt: bis zu 1.500 €
  • Vergabe: nach Eingang der Anträge (First come, first served)
  • Zielgruppe: private Haushalte, Eigentümer & WEGs im Rhein-Erft-Kreis

Diese Maßnahmen werden gefördert

PV-Anlage (mindestens 5 kWp): 1.000€
Batteriespeicher min. 5kWh (für bestehende oder neue PV-Anlagen): 500€
Solarthermieanlagen: 500€
Wallbox: 200€
Balkonkraftwerk (mindestens 150 VA): bis zu 200€
Maximale Förderung pro Haushalt oder Eigentümergemeinschaft:  1.500€
Gefördert werden der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von
Anlagen auf privaten Immobilien im Kreisgebiet:
  • Photovoltaikanlagen (ab 5 kWp)
  • Batteriespeicher (ab 5 kWh) in Verbindung mit PV
  • Solarthermieanlagen (Warmwasser / Heizungsunterstützung)
  • Private Wallboxen an Wohngebäuden
  • Balkonkraftwerke / Stecker-Solargeräte (ab 150 VA)

Förderhöhen im Überblick

  • PV-Anlage (≥ 5 kWp): 1.000 €
  • Batteriespeicher (≥ 5 kWh): 500 €
  • Solarthermie: 500 €
  • Wallbox: 200 €
  • Balkonkraftwerk: bis zu 200 €
  • Maximal pro Haushalt / WEG: 1.500 €

Wichtige Besonderheiten – bitte unbedingt beachten

Balkonkraftwerke (Sonderregelung)

  • Anlagen, die bereits 2025 gekauft und installiert wurden, können gefördert werden
  • Voraussetzung: Kaufbeleg nicht älter als 6 Monate
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Kauf in 2025 erfolgt auf eigenes Risiko

PV, Speicher, Wallbox & Solarthermie

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
  • Beauftragung vor Bewilligung schließt die Förderung aus
  • Angebot darf bei Antragstellung max. 6 Monate alt sein

So läuft die Antragstellung ab

  1. Antrag stellen Digital über das Bürgerportal (oder alternativ postalisch)
  2. Angebot hochladen Von einem Fachunternehmen (nicht älter als 6 Monate)
  3. Zuwendungsbescheid abwarten Erst danach rechtssicher beauftragen
  4. Umsetzung & Nachweise einreichen
    • Schlussrechnung
    • Zahlungsnachweis
    • Fotos der installierten Anlage
    • Verwendungsnachweis
  5. Auszahlung der Förderung
Hinweis: Werden mehrere Module kombiniert, erfolgt die Auszahlung erst nach vollständigem Abschluss aller Maßnahmen.

Warum sich die Förderung gerade jetzt lohnt

  • Hohe Energiepreise bleiben ein Thema
  • Förderbudget ist begrenzt
  • Balkonkraftwerke & Wallboxen werden regelmäßig günstiger
  • Kombination mit aktuellen Rabattaktionen & Deals möglich
Bei Sparbote finden sich regelmäßig günstige Angebote für Balkonkraftwerke, Solaranlagen & Wallboxen, die sich mit regionalen Förderprogrammen wie diesem kombinieren lassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Ab 05.01.2026 um 8:00 Uhr. Vorher eingereichte Anträge sind nicht gültig.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?

Nein. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kann ich mehrere Fördermodule beantragen?

Ja, solange die Maximalförderung von 1.500 € pro Haushalt nicht überschritten wird.

Darf ich nach Antragstellung direkt bestellen?

Bei PV, Speicher & Wallbox erst nach Bewilligung. Bei Balkonkraftwerken ist der Kauf nach Inkrafttreten der Richtlinie erlaubt (auf eigenes Risiko).

Wie schnell sind die Fördermittel vergriffen?

Die Vergabe erfolgt nach Eingangsreihenfolge. In den Vorjahren waren die Mittel teils schnell ausgeschöpft.
Spartipps / Freizeit & Hobby / Energieoffensive / Erneuerbare Energien / Rhein-Erft-Kreis / Photovoltaik / Förderung
[sparbote.de] · 07.01.2026 · 18:00 Uhr
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