WhatsApp erkämpft sich Etappensieg im Datenschutzstreit
Im Ringen um eine Geldstrafe von 225 Millionen Euro wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen hat WhatsApp einen wichtigen Etappensieg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erzielt. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der kalifornische Messenger-Dienst das Recht hat, gegen einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu klagen. Damit wurde eine frühere Entscheidung einer Vorinstanz aufgehoben, die WhatsApps Klage nicht zugelassen hatte. Nun steht eine weitergehende Prüfung des Falls durch das EU-Gericht an. Ob das Unternehmen die Strafe letztendlich entrichten muss, bleibt weiterhin ungeklärt.
Der EDSA-Beschluss bildete die Grundlage für die Milliardenstrafe, die 2021 wegen Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen WhatsApp verhängt wurde. Kritisiert wurde insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung. Diese Rekordstrafe ging auf das Urteil der Datenschutzkommission (DPC) in Irland zurück, dem europäischen Hauptsitz von WhatsApp, die sich strikt an den EDSA-Beschluss halten musste, der auch die Höhe der Strafe festlegte.
In Reaktion darauf ergänzte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen um zusätzliche Informationen, während das Unternehmen parallel sowohl die Entscheidung der DPC in Irland als auch den EDSA-Beschluss vor dem EU-Gericht anfocht. Ursprünglich war das Gericht der Ansicht, dass WhatsApp lediglich den endgültigen Beschluss der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Doch der EuGH erlaubte WhatsApp nun, auch den EDSA-Beschluss direkt anzugreifen. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass WhatsApp durch den Beschluss unmittelbar betroffen sei, während die irische DPC keine Änderung in diesem Fall herbeiführen konnte. Laut der irischen Datenschutzkommission werden die nationalen Verfahren vorübergehend ausgesetzt, bis die Ergebnisse der europäischen Gerichtsverhandlungen vorliegen.

