Werbeaussagen in der Kritik: Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Umweltangaben vor
Mit dem Anstieg der Energiewende sind auch umweltbezogene Werbeaussagen deutlich angestiegen. Doch nicht alle Unternehmen treffen dabei die richtige Tonlage. Die Wettbewerbszentrale hat nun elf Unternehmen in die Schranken gewiesen, die ihre Produkte mit irreführenden Aussagen beworben hatten. Insgesamt wurden mehrere Unterlassungserklärungen erreicht.
Ein prominentes Beispiel betrifft das Kältemittel "R32", das in Klimaanlagen eingesetzt wird. Dieses wurde bisher oft als "umweltfreundlich" beworben, was nun nicht mehr erlaubt ist. Zwar ist "R32" weniger schädlich als früher eingesetzte Kältemittel, allerdings handelt es sich dennoch um ein fluoriertes Treibhausgas, das etwa 675-mal schädlicher ist als CO2. Die Wettbewerbszentrale betont daher die Notwendigkeit, spezifische Kennzeichnungspflichten einzuhalten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Auswirkungen des Kältemittels richtig einschätzen können.
Des Weiteren wurden Werbeaussagen für Split-Klimaanlagen moniert. In der Werbung muss nun deutlich darauf hingewiesen werden, dass diese Geräte ausschließlich von Fachbetrieben eingebaut werden dürfen. Die Wettbewerbszentrale begründet dies mit der Komplexität der Installation, die ein fachkundiges Vorgehen erfordert. Damit sollen mögliche Schäden bei fehlerhafter Installation vermieden und die Sicherheit der Kundinnen und Kunden gewährleistet werden.
Die Wettbewerbszentrale reagiert damit auf die steigende Anzahl von Unternehmen, die in der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen werben. Gleichzeitig betont sie jedoch die Wichtigkeit von korrekten und wahrheitsgemäßen Angaben, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Irreführende Werbung könne nicht nur das Vertrauen der Kunden schädigen, sondern auch den fairen Wettbewerb beeinträchtigen.
Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, ihre Werbeaussagen anzupassen und sich zukünftig an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Durch die Unterlassungserklärungen sollen künftige Verstöße verhindert werden. Die Wettbewerbszentrale kündigte an, die Einhaltung der Vorgaben weiterhin genauestens zu überwachen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. (eulerpool-AFX)

