Kampf gegen Lowspeed

Viel zu lahmes Internet? - Was Sie dagegen tun können

06. Februar 2026, 00:05 Uhr · Quelle: dpa
Zahlreiche Netzwerkkabel stecken in einem Router
Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn
Was kommt raus? - Nicht immer die Geschwindigkeit, für die man auch bezahlt.
Betroffene sind zumeist arg genervt, wenn der Breitbandanschluss zu Hause nicht das liefert, was der Anbieter vertraglich zugesichert hat. Und das zu Recht. So geht man dann am besten vor.

Hannover (dpa/tmn) - Superschnell surfen, mehrere hochauflösende Filme parallel streamen oder in Nullkommanichts Riesendateien downloaden: Viele haben genau das mit einem Internetanbieter vertraglich vereinbart.

Doch im Alltag weichen die tatsächlichen Geschwindigkeiten oft erheblich von den Werbeversprechen ab: Die Internetverbindung ist viel zu langsam. Das bringt Betroffene nicht selten in Rage. Das können sie tun.

Schritt 1: Geräte überprüfen

Mitunter liegt die Ursache für die reduzierte Geschwindigkeit an den Geräten, die man nutzt – das sollten Betroffene als Erstes überprüfen. «Beispielsweise können falsche Router-Einstellungen oder ein schlechter WLAN-Empfang die Geschwindigkeit ausbremsen», sagt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Veraltete Treiber oder ungeeignete Kabel könnten ebenfalls das Internet bremsen. Manchmal reiche es auch, den Internetrouter kurz vom Strom zu nehmen und dann wieder einzuschalten.

Schritt 2: Vertrag checken

Alle Geräte funktionieren einwandfrei und trotzdem lahmt das Internet? Dann ist der nächste Schritt, den Vertrag zu checken. «In der Vertragszusammenfassung oder im Produktinformationsblatt des Anbieters ist die Übertragungsrate angegeben», so von Bibra.

Konkret ist da nachzulesen, was maximal, regulär und mindestens an Datenübertragungsraten zur Verfügung steht. Das ist in Download und Upload aufgeteilt. Diese Angaben sind für den Anbieter bindend.

Schritt 3: Datenübertragungsrate messen

Wer sich nun einem Lowspeed-Internet gegenübersieht und feststellen möchte, ob der Anbieter sich an die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten hält oder nicht, kann mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die tatsächliche Datenübertragungsrate messen und protokollieren.

«Die Desktop-App, die einen durch das komplette Messprocedere leitet, können sich Interessierte kostenlos herunterladen», sagt von Bibra. In der App lassen sich die Messergebnisse auch speichern.

«Erweist sich hierbei, dass die Datenübertragungsrate tatsächlich geringer ist als vertraglich vereinbart, können Betroffene Ansprüche gegenüber dem Internetanbieter geltend machen», so von Bibra.

Allerdings: «Die Breitbandmessung ist ein komplexer Vorgang», sagt Urs Mansmann vom IT-Fachmagazin «c’t». Gemessen werden drei Werte, nämlich die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Dafür ist das WLAN zu deaktivieren, gemessen wird über eine LAN-Verbindung: Es gilt also, den Computer per Netzwerkkabel mit Router oder Modem verbinden.

Insgesamt müssen 30 Messungen erfolgen. Sie sind in einem Zeitraum von maximal 14 Tagen an drei unterschiedlichen Kalendertagen vorzunehmen. Zwischen den einzelnen Messtagen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.

An den drei Kalendertagen sind je zehn Messungen vorzunehmen. Zwischen der fünften und sechsten Messung an einem Messtag muss man einen Abstand von mindestens drei Stunden einhalten, zwischen allen anderen Messungen an einem Messtag liegen mindestens fünf Minuten.

Schritt 4: Anbieter kontaktieren

Stellt sich nun heraus, dass die Internetleistung geringer ist als vertraglich vereinbart, sollten Betroffene den Anbieter per Einschreiben auffordern, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. «Hierbei ist es wichtig, dem Schreiben das Messprotokoll der Breitbandmessung beizufügen», sagt von Bibra. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die zugesagte Internetleistung innerhalb einer angemessenen Frist von zumeist 14 Tagen zu erbringen.

Die gleichen Rechte wie beim festen Internetanschluss haben Verbraucherinnen und Verbraucher generell auch bei Mobilfunkanschlüssen. «Allerdings gibt es derzeit kein Messverfahren für den Mobilfunk», erklärt von Bibra. Die Bundesnetzagentur plant, ein solches Messverfahren auch dafür einzuführen. Bislang ist es hier schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass die Internetgeschwindigkeit zu langsam ist.

Schritt 5: Zahlung mindern

Parallel zur Aufforderung, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, können Betroffene bei einem festen Internetanschluss die Gebühren mindern. «Hierbei kann man die monatlich zu entrichtenden Kosten fürs Internet in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche von der vertraglichen Leistung abweicht», sagt von Bibra.

Wer beispielsweise im Vertrag eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde (MBit) zugesichert bekommen hat, aber nur 75 MBit erhält, kann aus Sicht der Verbraucherschützer die Zahlungen um 25 Prozent kürzen. «Die Anbieter sehen das anders, eine rechtssichere Berechnungsmethode gibt es nicht», sagt von Bibra. Betroffene sollten sich im Zweifel beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Schritt 6: Vertrag anpassen oder kündigen

Wer nach Ablauf von 14 Tagen feststellt, dass das Internet immer noch langsam ist, sollte den Vertrag entweder der niedrigeren Geschwindigkeit anpassen lassen, also auf einen Tarif gehen, der mit den tatsächlich erbrachten Leistungen konform ist. Alle, für die eine Vertragsanpassung nicht infrage kommt oder denen der Anbieter keinen anderen Tarif anbieten kann, haben die Option, fristlos zu kündigen, erklärt von Bibra. Sollte der Anbieter die Kündigung nicht akzeptieren, bleibt nur noch der Klageweg.

Allerdings: Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Zahlungen mindern oder den Anbietern wechseln können – ein mögliches Grundproblem, warum das Internet oft lahmt, ist damit nicht in jedem Fall gelöst. «Oft liegt die Ursache für die geminderte Geschwindigkeit an den vergleichsweise langsamen DSL-Leitungen», erklärt Urs Mansmann. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie in Hinblick auf den Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel auch auf Glasfaser oder aber Kabel umsteigen können.

Technik / Internet / Geschwindigkeit / Breitband / Verbraucher / Bundesnetzagentur / Router
06.02.2026 · 00:05 Uhr
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