Versicherungsbranche strebt nach mehr Hochwasserschutz ohne Pflichtversicherung
Die deutschen Versicherer präsentieren einen ambitionierten Plan zur Verbesserung des Versicherungsschutzes für Hochwassergebäude, während sie gleichzeitig eine Pflichtversicherung vermeiden möchten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellte jetzt ein Konzept vor, das es ermöglicht, über 400.000 hochwassergefährdete Immobilien zu versichern. Dennoch sollen Hausbesitzer die Möglichkeit zur Abwahl haben. Diese Ankündigung erfolgt kurz vor einer Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz, bei der dieses Thema ebenfalls debattiert werden soll. Dieser Vorstoß des GDV ist eine Antwort auf den politischen Druck der Länder, die sich zunehmend gegen die hohen Kosten nach Überschwemmungen wehren.
Die Versicherungsgesellschaften lehnen eine von vielen Landespolitikern geforderte Pflichtversicherung ab, da dies die Kosten für alle Haus- und Mietbesitzer erhöhen würde, auch für diejenigen in sicheren Gebieten. Gegenwärtig sind lediglich 57 Prozent der deutschen Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, während eine Deckung annähernd 100 Prozent angestrebt wird. Ein zentraler Aspekt des GDV-Konzepts ist die Gründung des Rückversicherers Elementar Re, an den Erstversicherer wie Allianz, Generali oder Axa die Risiken kaum versicherbarer Gebäude weiterreichen könnten. Ein Sicherungsfonds der Branche soll zudem Schäden bis zu 30 Milliarden Euro abdecken. Bei Extremszenarien käme der Staat zur Hilfe.
Der Plan sieht vor, dass Elementarschutz sowohl in neuen als auch bestehenden Versicherungsverträgen integriert wird, wobei Kunden diesen ablehnen können, damit aber auch auf mögliche staatliche Unterstützung verzichten. Ein relevanter Hintergrund besteht in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte, wo Gemeinden Bauland in hochwassergefährdeten Gebieten ausgewiesen haben. Obwohl einige Regionen riskante Bauvorgaben gemacht haben, sind sich Union und SPD noch nicht einig über ein Bauverbot. Im Koalitionsvertrag wird lediglich erwogen, die Planungsträger in ihrer Verantwortung für risikogefährdete Gebiete zu sensibilisieren. Künftigen Planungen könnten dennoch kostspielige Konsequenzen drohen, falls Nachlässigkeit nachgewiesen wird, da die Staatshaftungsregeln weiter präzisiert werden sollen.

