EU-Debatte um pflanzliche Produktbezeichnungen weiterhin offen
Die Frage, ob Begriffe wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für pflanzliche Alternativen weiterhin erlaubt bleiben, bleibt in der Europäischen Union vorerst unbeantwortet. Verhandlungen in Brüssel zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament führten noch zu keinem Ergebnis. Die Entscheidung über mögliche neue Richtlinien wurde vertagt.
Im Kern der Debatte steht ein mögliches Verbot dieser Begriffe zur angeblichen Verbraucher- und Landwirtsschonung. Bisher ist es erlaubt, diese klassischen Fleischbezeichnungen auch für vegetarische Produkte zu nutzen. Besonders die EVP-Fraktion im Europaparlament, mit Unterstützung der deutschen Unionsparteien CDU und CSU, treibt die Diskussion voran. Die französische Abgeordnete Céline Imart setzt sich weiterhin für das Verbot ein und erwartet eine Fortsetzung der Verhandlungen im nächsten Jahr.
Deutsche Abgeordnete der Union lehnen überwiegend das Verbot ab, sehen jedoch im Parlament keine Mehrheit. Auch der deutsche Bundesagrarminister Alois Rainer äußert seine Abneigung gegen ein Verbot aufgrund drohender Kosten und zusätzlicher Bürokratie.
Für die Wirtschaft, insbesondere den großen deutschen Markt für pflanzliche Produkte, wären die Folgen eines solchen Verbots problematisch. Unternehmen müssten ihre Produkte umbenennen, was die Vermarktung erschweren könnte. Firmen wie Aldi Süd, Lidl, Burger King und Beyond Meat äußerten in einem offenen Brief ihre Bedenken gegen das Vorhaben und betonen die Wichtigkeit vertrauter Begriffe für die Konsumenten.
Laut einer Umfrage befürwortet die Hälfte der deutschen Verbraucher, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst nur für tierische Produkte verwendet werden. Hingegen lehnt etwa ein Viertel ab, dass sich das EU-Parlament intensiv mit diesem Thema beschäftigt.
Zuvor, im Jahr 2020, konnte ein ähnlicher Vorstoß im Europaparlament nicht durchgesetzt werden. Milchprodukte haben bereits strengere Regelungen, wonach pflanzliche Produkte nicht das Wort "Milch" im Namen tragen dürfen.

