BGH-Urteil: Allianz verliert Recht zur einseitigen Rentenkürzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Ära der Unsicherheit für Besitzer fondsgebundener Riester-Rentenverträge beendet, indem er eine Klausel der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärte. Diese ermöglichte dem Versicherer, einseitig den Rentenfaktor zu Lasten der Kunden zu senken. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für zahlreiche Versichertenverträge anderer Anbieter haben.
Im Mittelpunkt des Falls stand die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, welche die Allianz vor Gericht gebracht hatte. Auslöser war eine Bestimmung in den Vertragsbedingungen, die Kürzungen rechtfertigte, wenn unvorhersehbare Umstände wie eine gestiegene Lebenserwartung der Versicherten oder sinkende Renditen der Kapitalanlagen eintraten. Der BGH entschied, dass solche Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen, da es keine klare Verpflichtung zur Rückkehr zu besseren Bedingungen gibt, sollte sich die Lage verbessern.
Die Allianz hatte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Revision eingelegt, welches jedoch weitgehend ohne Erfolg blieb. Lediglich der Punkt, dass die Verbraucherzentrale keine umfassenden Verwendungsverbote für ähnliche Klauseln gefordert hatte, ließ das Urteil teilweise ins Wanken geraten. Doch auch ohne dieses Verbot bleibt das grundlegende Ergebnis des BGH bestehen: Verbraucher sind nun besser geschützt.
Das Urteil betrifft vermutlich rund eine Million Versicherungsverträge, insbesondere die zwischen 2001 und 2006 abgeschlossenen. Der Bund der Versicherten hebt hervor, dass das Urteil nicht nur die Allianz, sondern auch Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge anderer großer Anbieter beeinflussen könnte. Betroffene Kunden sollten ihre Verträge kritisch prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihr Renteneinkommen abzusichern.

