Veränderungen im Cannabis-Gesetz: Warken und Dobrindt äußern Kritik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat das bestehende Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als reformbedürftig bezeichnet. Die derzeitigen Regelungen, so die argumentierende Politikerin, seien nicht ausreichend auf den Eigenkonsum zugeschnitten und erleichtern stattdessen das Treiben von Dealern. Insbesondere die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindertagesstätten seien schwer durchzusetzen. Diese Aussagen veröffentlichte Warken in einem Beitrag der „Bild am Sonntag“, in dem sie das bestehende Gesetz insgesamt als mangelhaft kritisierte. Unterstützung in der Ablehnung der Gesetzgebung erhält Warken von Innenminister Alexander Dobrindt, der das Gesetz in deutlicher Sprache als unzureichend klassifizierte.
Die im April 2024 von der Ampel-Koalition verabschiedete Teillegalisierung erlaubt Volljährigen den Konsum und Anbau von Cannabis, jedoch mit strengen Beschränkungen. Im eigenen Zuhause ist der Anbau auf drei Pflanzen limitiert, und es dürfen maximal 50 Gramm aufbewahrt werden, während unterwegs nur 25 Gramm mitgeführt werden dürfen. Des Weiteren sind nicht-kommerzielle Anbauvereine mit bis zu 500 Mitgliedern erlaubt, doch ein kürzlich veröffentlichter Expertenbericht ergab, dass diese Vereine den illegalen Markt nicht verdrängen konnten.
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht eine offene Bewertung der Regelungen im Herbst 2025 vor. Einigen konnten sich die beiden Parteien jedoch bereits in einem Bereich: Der Versandhandel von medizinischem Cannabis soll ausgeschlossen werden, wobei vor einer Verschreibung der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient obligatorisch ist und die Abgabe in Apotheken nur nach Beratung erfolgen darf.

