TÜV SÜD: Einheitliche EU-Anforderungen stärken Sicherheit und Verbrauchertransparenz
Produktsicherheit in der Haustierbranche
München, 20.05.2026 (PresseBox) - Halsbänder, Leinen, Spielzeug und Näpfe für Haustiere sind nicht nur alltägliche Gebrauchsgegenstände, sondern auch Produkte, die das Wohlbefinden von Millionen Haustieren und Verbrauchern in Europa direkt beeinflussen können. Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2024 gewinnt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in der Haustierbranche zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Bezug auf physische, chemische und digitale Risiken, Rückverfolgbarkeit sowie Verbraucherinformation.
TÜV SÜD betont, dass die Verordnung einen klaren Rahmen für Hersteller, Importeure und Händler schafft und diese dabei unterstützt, sichere und konforme Produkte für Haustiere und Verbraucher bereitzustellen.
„Die Verordnung (EU) 2023/988 schützt nicht nur Tiere, sondern auch Verbraucher, einschließlich besonders schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die diese Produkte nutzen“, erklärt Cristina Marafante, technische Expertin für Spielzeugsicherheit, Produkte mit Lebensmittelkontakt sowie chemische Sicherheit bei TÜV SÜD. „Der Fokus auf Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette stärkt das Vertrauen der Verbraucher und fördert einheitliche Sicherheitsstandards in der gesamten Europäischen Union.“
Heimtiermarkt: wachsender und strategisch relevanter Sektor
Der europäische Heimtiermarkt umfasst über 166 Millionen Haushalte mit mindestens einem Haustier, insgesamt rund 352 Millionen Tiere. Die europäische Haustierbranche hat dabei einen Wert von über 53 Milliarden Euro (FEDIAF European Pet Food). Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig es ist, die Sicherheit und Qualität von Haustierzubehör konsequent zu gewährleisten, um sowohl Tiere als auch Verbraucher zuverlässig zu schützen.
Auswirkungen auf Haustierzubehör
Alle Produkte des Haustierzubehörs – darunter Textilien, Spielzeug, elektronische Geräte, Näpfe, Transportboxen, Matten sowie Pflege- und Hygieneprodukte – müssen gemäß der GPSR sowie weiterer einschlägiger EU-Regelwerke (u. a. REACH-Verordnung, Spielzeugsicherheitsrichtlinie, RoHS-Richtlinie) bewertet werden. Ziel ist ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb der EU. Eine Leine muss beispielsweise ausreichend zugfest sein, ein Spielzeug darf nicht leicht zerbrechen und Näpfe dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe freisetzen.
Technisches Dossier: Kern der Konformität
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 muss jeder Hersteller ein technisches Dossier erstellen, aktualisieren und mindestens zehn Jahre aufbewahren. Es umfasst unter anderem:
- Beschreibung des Produkts und der verwendeten Materialien
- EU-Konformitätserklärung
- Analyse chemischer, mechanischer, elektrischer Risiken sowie Risiken durch vorhersehbaren Fehlgebrauch
- Angewandte Verfahren und Prüfmethoden
- Prüfberichte und ggf. Zertifizierungen
- Anweisungen zur sicheren Verwendung sowie Warnhinweise
- Rückverfolgbarkeit und Produktidentifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer, Markenangaben, Herstellerkontakte)
Online-Vertrieb und Marktplätze
Produkte, die über E-Commerce vertrieben werden, müssen denselben Sicherheits- und Informationsanforderungen entsprechen wie Produkte im stationären Handel. Online-Anbieter müssen sich bei Safety Gate registrieren, unsichere Produkte unverzüglich entfernen und klare Informationen zu Hersteller, Produktidentifikation und Warnhinweisen bereitstellen. Ohne einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur dürfen importierte Produkte nicht in den europäischen Markt eingeführt werden.
Geteilte Verantwortung entlang der Lieferkette
Die Verordnung definiert klare Verantwortlichkeiten für alle Wirtschaftsakteure, d. h. Hersteller, Importeure, Händler und Logistikdienstleister. Alle Beteiligten müssen sicherstellen, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Bei ernsthaften Risiken müssen sie den Vertrieb stoppen und die Behörden informieren.
Verbraucherrechte und Marktüberwachung
Bei gefährlichen Produkten werden über das EU-Portal „Safety Gate“ schnelle Warn- und Rückrufprozesse ausgelöst. Verbraucher müssen unverzüglich informiert werden und haben Anspruch auf wirksame Abhilfemaßnahmen ohne zusätzliche Kosten. Die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten verfügen über erweiterte Koordinations- und Kontrollinstrumente auf europäischer Ebene.
Empfehlungen für Hersteller, Importeure und Händler
TÜV SÜD empfiehlt, interne Konformitätsprozesse und technische Dokumentationen kontinuierlich zu aktualisieren, geeignete Prüfungen gemäß einschlägiger Normen durchzuführen, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu gestalten sowie Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung systematisch umzusetzen. Ebenso wichtig sind Schulungen für Mitarbeitende sowie die Sensibilisierung von Partnern und Vertriebskanälen. Unternehmen sollten zudem frühzeitig externe technische Expertise einbinden, um regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.
Zusammenfassend ist die Verordnung (EU) 2023/988 eine gesetzliche Verpflichtung und gleichzeitig auch eine Chance, die Qualität und Sicherheit von Haustierzubehör in Europa nachhaltig zu stärken und Verbrauchern ein hohes Maß an Vertrauen in sichere Produkte zu bieten.
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