Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall
26. November 2025, 09:26 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 26.11.2025 (lifePR) - Ein Softwareentwickler befand sich in einer Telefonkonferenz im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers explodierten. Den Roller hatte er in seiner Wohnung abgestellt. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Mann war der Auffassung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, welches das anders sah und der Berufsgenossenschaft Recht gab (Az.: L 21 U 47/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LSG Berlin-Brandenburg.

