SPD-Innenminister will Verfassungsschutz mehr Macht über Minderjährige geben
„Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen“, sagte Pegel am Dienstag. Um darauf reagieren zu können, brauche der Verfassungsschutz „rechtliche Möglichkeiten, unter engen Voraussetzungen auch Erkenntnisse über noch nicht volljährige Extremistinnen und Extremisten speichern zu dürfen“.
Die geplante Reform ist Teil einer umfassenden Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes, die laut Pegel auch auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Dieses hatte in mehreren Urteilen gefordert, die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes genauer zu regeln.
Zugleich sollen einige Hürden steigen: Die Weitergabe gespeicherter Daten und besonders eingriffsintensive Maßnahmen sollen künftig strengeren Voraussetzungen unterliegen. Außerdem sieht der Entwurf eine neue Beschwerdemöglichkeit für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor.
Künftig sollen sie sich direkt an die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags wenden dürfen – als eine Art interne, unabhängige Petitionsinstanz. Pegel erklärte, damit solle Beschäftigten geholfen werden, „die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Beschwerdestellen wenden können“.


