Rentenabzüge: Dickes Minus durch Sozialabgaben für Rentner

Aktuell rechnet die Stiftung Warentest vor, welche Sozialabgaben Rentner zu erbringen haben. Dabei werden nicht nur hohe Beiträge auf die betriebliche Altersvorsorge fällig. Gerade für Senioren, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind, birgt der Ruhestand eine enorme finanzielle Belastung. Rentenabzüge sind nicht zu unterschätzen.

Die Rentenabzüge schlagen kräftig auf den Geldbeutel mancher Rentner. Ältere Arbeitnehmer, die zum Beispiel überlegen, die Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen, sollten daher im Vorfeld genauestens prüfen, wie viel Altersgeld ihnen nach Abzug der Sozialbeiträge und Steuern tatsächlich noch zur Verfügung steht. Gegebenenfalls könnte es doch besser sein könnte, den Ruhestand noch um ein paar Jahre zu verschieben.

Besonders betroffen von hohen Rentenabzügen sind freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner. Denn sie zahlen auch für Versorgungsbezüge wie der Betriebsrente oder der privaten Rente einen hohen Anteil an Sozialabgaben, berichtet Stiftung Warentest. Auch privatversicherten Rentnern droht durch stark ansteigende Krankenversicherungsbeiträge ein Leben am Rande der Armut.

Die gesetzliche Rente wird nicht nur durch die Sozialabgaben verringert, sondern schmilzt aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahren noch weiter dahin. Durch eine zusätzliche private Altersvorsorge kann dem entgegengewirkt werden.

Rentenabzüge: Das müssen alle Rentner von ihrer gesetzlichen Rente abgeben

Grundsätzlich müssen alle Rentner auch im Ruhestand weiterhin Beiträge für ihre Krankenversicherung aufbringen. Gesetzlich Versicherte in der Krankenversicherung für Rentner (KvdR) sowie freiwillig gesetzlich Versicherte müssen 8,2 Prozent für die Krankenkasse leisten. Hinzu kommt noch ein Beitrag von rund zwei Prozent für die Pflegeversicherung. Somit fallen bereits rund zehn Prozent der gesetzlichen Rente weg.

Infobox: Höhere Beitragsbemessungsgrenze - mehr Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2014 ist aufgrund der steigenden Gehälter angehoben worden. Derzeit müssen Rentner bis zu einem möglichen Bruttoeinkommen von 4.050 Euro monatlich Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Rentenabzüge: Betriebsrenten schmelzen durch hohe Sozialabgaben

Teurer wird es für KVdR-Versicherte und für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, wenn sie andere Versorgungsbezüge - beispielsweise eine Betriebsrente aus einer Direktversicherung oder eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-Rente - erhalten. Nicht umsonst berichtete Frontal 21 über die Betriebsrenten in der Kritik. Denn bei der betrieblichen Altersvorsorge stehen Rentenabzüge in Höhe von 15,5 Prozent an, sofern die monatliche betriebliche Rente über einem Betrag von 138,50 Euro monatlich liegt.

Dieselbe Regelung gilt für denjenigen, der eine Einmalzahlung etwa aus der Betriebsrente erhält. Diese Auszahlung wird auf einen Zeitraum von zehn Jahren umgelegt und davon die monatliche Höhe der Rentenleistung errechnet. Liegt diese über 138,50 Euro, fallen auch dann 15,5 Prozent Abzüge für die Krankenkasse an.

Stolperfalle: Rente und Steuern

Die Bruttorente verringert sich nicht nur durch die Sozialabgaben. Rentner, die mit ihrer Rente über den Grundfreibetrag hinauskommen, müssen ebenfalls Steuern zahlen. Dazu wird bei Renteneintritt ein persönlicher Steuerfreibetrag festgelegt.

Freiwillig Versicherte müssen auch Rentenabzüge für die private Rente hinnehmen

Doch damit nicht genug: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss noch einmal mehr Rentenabzüge in Kauf nehmen. Betroffene zahlen etwa verminderte Sozialabgaben von 14,9 Prozent für Leistungen, die sie aus der privaten Altersvorsorge wie der Rürup- oder der Riester-Rente empfangen. Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) müssen für diese Leistungen jedoch keine weiteren Sozialabgaben mehr erbringen.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 25.07.2014 · 13:26 Uhr
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