Rechtsschutz gegen das FFF-Verlagsmodell: Pressevertrieb Lütkemeyer und PDG setzen sich für systemrelevante Presseversorgung in der Region ein
Landgericht Dortmund arbeitet kritische Aspekte des Verlagsmodells heraus

20. Mai 2026, 11:00 Uhr · Quelle: LifePR
Das Landgericht Dortmund hat den Eilantrag von Lütkemeyer und PDG gegen das FFF-Verlagsmodell abgewiesen. Die Klägerinnen kündigen weitere rechtliche Schritte an.

Köln, 20.05.2026 (lifePR) - Die Pressevertrieb Lütkemeyer GmbH & Co. KG und die Presse-Distributions-Gesellschaft mbH (PDG) haben am 13. Mai 2026 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund ihre Argumente gegen das geplante FFF-Verlagsmodell vorgebracht. Ziel der Klägerinnen ist es, die Umsetzung des Modells zumindest bis zu einer gerichtlichen Überprüfung des Modells zu verhindern, da es ihrer Ansicht nach Presseversorgung erheblich gefährdet und diskriminierende Strukturen schafft.

Das Landgericht Dortmund hat in der mündlichen Verhandlung die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Falls umfassend erörtert. Es handele sich um einen „spannenden Fall". Aus Sicht des Gerichts stelle sich bereits die Frage, nach welchen Kriterien die vier Systempartner ausgewählt worden seien. Man könne möglicherweise an der diskriminierungsfreien Auswahl zweifeln, eventuell liege hier ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens der Verlagsseite vor. Auch müsse man wohl davon ausgehen, dass die Absprachen der FFF-Verlage und Systempartner als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Sinne des Kartellverbots anzusehen seien. Die Frage sei lediglich, ob eine Ausnahmevorschrift anwendbar sei. Die Ausnahmevorschrift, auf die das Bundeskartellamt sich ausweislich seines Duldungsschreibens gestützt habe, sei vermutlich nicht anwendbar. Auch die Anwendbarkeit anderer Ausnahmevorschriften sei fraglich. Ganz generell sei es schwer, dem Duldungsschreiben des Bundeskartellamts konkrete Festlegungen zu entnehmen, was die kartellrechtliche Bewertung des Modells angehe.

Trotz all dieser Punkte, die aus Sicht des Gerichts eine kritische Prüfung des FFF-Modells erforderlich machen würde, sei ein einstweiliges Verfügungsverfahren aber nicht der richtige Ort für die Klärung derart komplexer Sachverhalts- und Rechtsfragen. Eine solche Prüfung müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Aus diesem Grund hat das Gericht die Anträge der Firmen Lütkemeyer und PDG zurückgewiesen.

Die Klägerinnen bedauern das Verhandlungsergebnis, sehen sich aber inhaltlich in ihrer Auffassung bestätigt, dass das FFF-Verlagsmodell den diskriminierungsfreien Pressevertrieb gefährdet und die Pressevielfalt in Deutschland bedroht. Sie werden weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um eine Zerschlagung der systemrelevanten Vertriebsstrukturen zu verhindern.

Medien & Kommunikation / Pressevertrieb / FFF-Verlagsmodell / Kartellrecht / Landgericht Dortmund / Pressevielfalt / Wettbewerbsrecht
[lifepr.de] · 20.05.2026 · 11:00 Uhr
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