Ost-West-Rentenbesteuerung: Ungleichheiten auch nach Jahren Thema im Bundestag

In den politischen Debatten des Bundestages hat die Thematik der unterschiedlichen Besteuerung von Renten in Ost- und Westdeutschland erneut an Präsenz gewonnen. Die Linksfraktion brachte das Dauerthema mit neuen Fakten zurück auf die Agenda. Sören Pellmann, Abgeordneter der Linken, erhielt auf seine Anfrage hin Informationen, die abermals eine Schieflage in der steuerlichen Belastung von Rentnern aufzeigen – zumindest für diejenigen Jahrgänge, die vor der Rentenangleichung im Jahr 2023 in den Ruhestand traten.

Neu präsentierte Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium, die der Öffentlichkeit vorliegen, verdeutlichen die Disparität: Ostdeutsche Rentner, die mit einer Standardrente von jährlich 20 768 Euro den Ruhestand seit 2010 genießen, müssen auf dieses Einkommen 241 Euro Einkommensteuer entrichten. Ihre westdeutschen Pendants kommen mit einer Steuerlast von 132 Euro günstiger davon. Noch im Jahr 2020 in Pension gegangene Ostrentner sind mit einer Steuerschuld von 542 Euro konfrontiert, während Westrentner mit 524 Euro etwas weniger abführen.

Die Differenzierung fällt ab Rentenbeginn 2023 weg, im Zuge der vollständigen Ost-West-Rentenharmonisierung, ein Punkt, den auch Pellmann positiv herausstreicht. Jedoch dürfe man diejenigen, die bereits länger im Ruhestand leben, nicht aus dem Blick verlieren. Die fortbestehende höhere steuerliche Belastung für Ostrentner vor dem Jahr 2023 bezeichnet Pellmann als kuriosen Schönheitsfehler in der deutschen Historie, insbesondere weil im Osten viele Ältere primär auf die gesetzliche Rente angewiesen seien.

Hintergrund der verzwickten Lage ist die schrittweise Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung ab 2005, welche die Besteuerungsmodalitäten der Renten erheblich veränderte, mit stetig steigendem steuerpflichtigem Anteil der Renten über die Jahre. Während Renteneintritte im Jahr 2005 mit einer steuerpflichtigen Quote von 50 Prozent begannen, sind es bei Rentenbeginn im Jahr 2020 bereits 80 Prozent. Ein für den Rentenbeginn festgesetzter Freibetrag, der bei Rentensteigerungen nicht mitwächst, ist laut Finanzministerium für die bestehenden Unterschiede maßgeblich.

Mit der jährlich angepassten Rentenerhöhung steigt folglich das steuerpflichtige Einkommen, wobei den Ostrentnern bis zur Angleichung 2023 höhere jährliche Rentenanpassungen zugestanden wurden. Dies führt zu dem skizzierten Ost-West-Gefälle in der steuerlichen Last von Altersbezügen für frühere Rentenantritte. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 18.04.2024 · 10:46 Uhr
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