OpenAI unterliegt Gema im Songtext-Streit
Das Münchner Landgericht hat kürzlich im Rechtsstreit zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema und dem US-amerikanischen Technologieunternehmen OpenAI ein Urteil zugunsten der Gema gefällt. Der Disput drehte sich um die unerlaubte Nutzung von geschützten Songtexten durch OpenAI, welches seine KI-Modelle mit Liedtexten unter anderem von 'Atemlos' und 'Männer' angereichert hatte. Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung des Urheberrechtsschutzes im digitalen Zeitalter und stellt klar, dass auch fortschrittliche KI-Systeme den rechtlichen Rahmenbedingungen folgen müssen. Diese richtungsweisende Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Technologiebranche haben. OpenAI argumentierte mit der Weiterentwicklung innovativer KI-Modelle, während die Gema den Erhalt der finanziellen Interessen und Rechte der Künstler verteidigte. Das Urteil könnte für ähnliche Fälle zwischen Technologieunternehmen und Rechteverwertern als Präzedenz dienen.

