Neue Dimensionen für die europäische Lieferkettenrichtlinie
In einem bemerkenswerten Schritt haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu lockern. Die neue Regelung sieht vor, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden unter die Pflicht fallen, bei Menschenrechtsverletzungen Verantwortung zu übernehmen—eine sprunghafte Erhöhung der bisherigen Grenze von 1.000. Ebenso soll die Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro Jahresumsatz auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.
Der polnische Europaminister Adam Szlapka hob hervor, dass diese Anpassungen ein erfreuliches Geschäftsumfeld schaffen würden, das das wirtschaftliche Wachstum, Innovation und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze begünstige. Polen, das derzeit den Vorsitz bei den Treffen der EU-Staaten innehat, treibt diesen Prozess aktiv voran.
Obwohl das europäische Lieferkettengesetz bereits im Vorjahr beschlossen wurde, bleibt die genaue Haltung der Bundesregierung aufgrund ausbleibender offiziellen Äußerungen des Arbeitsministeriums unklar. Ziel der Richtlinie ist es, weltweit den Schutz der Menschenrechte durch Rechenschaftspflicht großer Unternehmen in Fällen wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu stärken. Doch schon jetzt fordern Stimmen aus der Wirtschaft Vereinfachungen der Vorgaben noch vor deren Inkrafttreten.
Innerhalb des Europaparlaments wird weiter diskutiert, wie die institutionelle Linie zur Reform der Lieferkettenrichtlinie aussehen soll. Abschließend wird das Parlament mit den EU-Staaten in die entscheidenden Verhandlungen treten. Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, kritisiert, dass sich die EU-Staaten durch ihre Positionen den Interessen der Lobbyorganisationen annähern.
Eine zusätzliche Änderung sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr jede einzelne ihrer Lieferketten prüfen müssen. Stattdessen sollen sie den Fokus auf spezifische Bereiche richten, in denen die Gefahr negativer Auswirkungen am höchsten ist. Somit entfällt die Pflicht zur umfassenden Bestandsaufnahme zugunsten allgemein gehaltener Prüfverfahren.

