In einem bemerkenswerten Schritt haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu lockern. Die neue Regelung sieht vor, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden unter die Pflicht fallen, bei Menschenrechtsverletzungen […] mehr

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