Wegen illegaler Produkte

EU verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Onlinehändler Temu

28. Mai 2026, 13:03 Uhr · Quelle: dpa
Shopping-App Temu
Foto: Hannes P Albert/dpa
Die EU-Kommission sagt: Temu verstößt gegen EU-Recht. (Symbolbild)
Babyspielzeug, Kleider, Elektronik - auf Temu können Kunden alles Mögliche günstig kaufen. Mit Risiken, wie Testkäufe zeigen. Jetzt greift die EU durch.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat wegen illegaler Produkte eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu verhängt. Das Unternehmen habe die Risiken und Schäden für Verbraucher nicht ordnungsgemäß bewertet, teilte die Brüsseler Behörde mit. Es handle sich um einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA). Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel. 

«Die Risikobewertung von Temu unterschätzt konkrete Risiken, ist zu unspezifisch, stützt sich nicht auf solide Beweise und ist nicht umfassend», prangerte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, an. Sie zeige nicht «das tatsächliche Ausmaß des potenziellen Schadens», den über Temu verkaufte illegale Produkte verursachen. Temu habe mittlerweile 130 Millionen Kunden in Europa, so dass illegale Produkte viele EU-Bürger erreichten, sagte Virkkunen.

Temu kritisierte die Strafe in einem Statement als unproportional. Zudem beziehe sich die Entscheidung auf die Risikoabwägung von 2024 und spiegele nicht den aktuellen Stand der Systeme wider. Das Unternehmen werde weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammenarbeiten. Temu gebe europäischen Verbrauchern «Zugang zu einer breiten Palette erschwinglicher Produkte» und helfe auch europäischen Unternehmen, mehr Kunden zu erreichen. Die EU-Kommission hatte bei der Beurteilung nach eigenen Angaben sowohl Temus Risikobewertung von 2024 als auch jüngere Antworten auf Auskunftsersuche der Prüfer einbezogen.

Gefährliches Babyspielzeug und Ladegeräte

Die Behörde verwies unter anderem auf Testkäufe im vergangenen Jahr, bei denen viele Produkte durchgefallen seien. Ein «sehr hoher Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte» habe dabei «grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden». Ein «hoher Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge» habe die Chemikalien-Grenzwerte überschritten oder es habe Erstickungsgefahr wegen abnehmbarer Teile bestanden.

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der Anbieter ist umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobte das Vorgehen der EU-Kommission. «Die heute verkündeten 200 Millionen Euro Bußgeld sind ein wichtiges Signal. Verstöße müssen Konsequenzen haben, ansonsten profitieren die Anbieter aus Fernost von einem unfairen Wettbewerb», sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es sei höchste Zeit, dass die EU-Kommission spürbare Strafen für Regelverstöße durchsetze.

EU: Influencer könnten Risiko verstärken

Die EU-Kommission bemängelte nun, dass Temus Risikobewertung anders als gesetzlich gefordert auf allgemeinen Informationen über Risiken im gesamten E-Commerce-Sektor beruhe anstatt auf «konkreten Belegen zum eigenen Dienst», einschließlich öffentlicher Berichte und Tests. Sie habe zudem nicht angemessen bewertet, inwieweit Temus Gestaltung das Risiko, illegale Produkte zu verbreiten, verstärken könnte. Als Beispiele nannte die EU-Kommission Produktwerbung durch Influencer sowie Empfehlungssysteme.

Temu muss nun die Strafe zahlen und die Probleme beheben - sonst könnte die Behörde zusätzlich tägliche Strafzahlungen verhängen. Unabhängig davon untersuchen die Experten der EU-Kommission derzeit auch, ob Temu unter anderem durch eine Einschränkung des Zugangs von Forschern zu Daten gegen EU-Recht verstoßen könnte und mehr gegen den Verkauf illegaler Produkte tun müsste, wie Virkkunen sagte. Auch die chinesischen Mitbewerber Aliexpress und Shein stehen im Fokus. 

Strenge Regeln für Online-Riesen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gilt seit Februar 2024 und soll das scharfe Schwert gegen als gefährlich angesehene Praktiken von Tech-Riesen sein. Große Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten: Beschwerden von Nutzern sollen besser aufgegriffen, illegale Inhalte schneller entfernt und Kinder besser geschützt werden. 

Ansonsten müssen die Online-Plattformen mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die Strafe gegen Temu ist laut EU-Kommission angesichts eines weltweiten Jahresumsatzes von 53 Milliarden Euro im Jahr 2025 weit von diesem Prozentsatz entfernt. Kritiker halten der Behörde vor, diese Sanktionsmittel zu wenig zu nutzen. Die Strafe gegen Temu ist erst die zweite auf Grundlage des DSA.

Im Dezember hatte die EU-Kommission Elon Musks Online-Plattform X sanktioniert. Sie musste wegen Transparenzmängeln 120 Millionen Euro zahlen. Dabei ging es unter anderem um eine irreführende Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen Verifizierungshaken auf blauem Grund. 

Immer mehr Pakete mit Billigware aus China 

Bei der Entscheidung zu Temu berücksichtigten die Experten der EU-Kommission unter anderem auch Daten von Zollbehörden. Diese zeigten «hohe Raten an Verstößen bei den auf Temu verkauften Produkten in den untersuchten Kategorien», hieß es. 

Europas Zoll ist mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert, insbesondere aus China. 2024 kamen laut EU-Kommission täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. 

Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig. Dies soll vorübergehend gelten, bis voraussichtlich 2028 eine neue Plattform an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. 

Ab 1. November soll zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Diese Maßnahme ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Zudem muss die Höhe der Gebühr noch von der EU-Kommission festgelegt werden.

EU / Handel / Internet / Konsumgüter / Verbraucher / Europa / Digital Services Act
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