Neue Batterieverordnung tritt in Kraft – stiftung ear bereit für den Vollzug
Nürnberg, 18.08.2025 (PresseBox) - Am heutigen Montag, dem 18. August treten die Regelungen der neuen Batterieverordnung in Kraft, die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen.Weiterenationale Ausführungsbestimmungen werden im Herbst erwartet. Für Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland bringt die neue Rechtslage wesentliche Änderungen mit sich: Die Einteilung erfolgt künftig in fünf Batteriekategorien. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen sich künftig durch einen Bevollmächtigten registrieren lassen. Zudem müssen sich alle Hersteller – unabhängig von der Batteriekategorie – an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen oder eine eigene gründen. Bisherwarenlediglich Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sog. Eigenrücknahmesysteme zu betreiben.
Diestiftung earbleibt für die Registrierung von Herstellern zuständig und übernimmt nun auch die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung. Das Umweltbundesamt hat den seit 2021 geltenden Beleihungsbescheid bereits im Juni entsprechend angepasst.
Digitaler und anwenderfreundlicher Vollzug
Es wurden zahlreiche bilaterale und multilaterale Gespräche geführt, um den Wirtschaftsbeteiligten den Umstieg auf die neue Rechtslage zu erleichtern.„Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv auf die Veränderungen im Vollzug vorbereitet“,sagt Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear.„Besonders stolz sind wir darauf, dass wir diesen Vollzugsbereich nun noch anwenderfreundlicher und digitaler gestaltet haben.So könnenOrganisationen für Herstellerverantwortung und deren Sachverständige schon heute den einheitlichen Zugang zu unseren digitalen Verwaltungsleistungen über die ELSTER-Technologie nutzen; eine Technologie, die zukünftig für alle Verwaltungsleistungen des Bundesüber ‚mein Unternehmenskonto‘ vorgesehen ist.“
Die stiftung earkann hiermit ihrer langjährigen Vollzugserfahrung anknüpfen, betont Andrea Menz:„Wir haben bereits viele große Rechtsänderungen im Vollzug begleitet – zuletzt 2018, als die Geräte-Kategorien im ElektroG neu zugeschnitten wurden. Unsere Erfahrung und der hohe Digitalisierungsgrad unserer Verwaltungsleistungen sind jetzt ein klarer Vorteil. Wir sind optimistisch, auch diese Herausforderungim Batteriebereichgemeinsam mit allen Beteiligten konstruktiv zu meistern.“


