Münchner Gericht verhandelt über Gema-Klage gegen OpenAI
Das Landgericht München I steht vor einer wegweisenden Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem ChatGPT-Anbieter OpenAI. Am Dienstagvormittag soll sich das Gericht zur Nutzung von Songtexten durch Künstliche Intelligenz äußern. Dabei gelten sowohl ein direktes Urteil als auch eine mögliche Verweisung an den Europäischen Gerichtshof als Optionen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, inwieweit ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte verwenden darf. Neun Werke, darunter bekannte Titel wie "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey sowie "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski, wurden von ChatGPT verarbeitet und laut Gema bei Abfragen nahezu unverändert wiedergegeben. Gema sieht dadurch die Urheberrechte der Künstler verletzt, während OpenAI die Vorwürfe zurückweist.
Diese Klage könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material in der KI-Entwicklung haben. Das Gerichtsurteil könnte einen Präzedenzfall schaffen, der festlegt, welche Rechte und Pflichten für KI-Anbieter im Umgang mit geschützten Inhalten gelten.

