Kontroverse um Abtreibungsverbot: Chefarzt unterliegt im Rechtsstreit
Im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Rechtsstreits um ein Abtreibungsverbot steht das Klinikum Lippstadt, dessen katholischer Träger nun juristisch gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht. Das Arbeitsgericht Hamm entschied zugunsten der Klinik und wies die Klage des Chefarztes Joachim Volz ab. Volz hatte gegen eine Dienstanweisung geklagt, die ihm nach der Fusion des Klinikums mit einem katholischen Krankenhaus das Ausführen medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche untersagt hatte. Der langjährige Gynäkologe Volz war es gewohnt, in seiner Funktion am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt solche Eingriffe vorzunehmen – auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Seit der Fusion gilt jedoch die strengere Vorgabe des katholischen Trägers, der Abbrüche ausschließlich dann zulässt, wenn Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind. Richter Klaus Griese stellte klar, dass sowohl die Kündigung der bisherigen Praxis des Mediziners als auch das Abtreibungsverbot rechtens seien. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt noch. Dies betrifft auch die private Praxis des Gynäkologen in Bielefeld, die etwa 50 Kilometer vom Krankenhaus entfernt liegt. So muss sich Volz entscheiden, wie er seine berufliche Zukunft gestaltet, da die neue Anordnung auch die Behandlungsmöglichkeiten in seinem privaten Umfeld einschränkt. Spannend bleibt die Frage, inwieweit solche betrieblichen Regeln künftig im Spannungsfeld zwischen medizinischer Ethik und kirchlichen Vorgaben stehen werden.

