Konflikt um Sündenwäldchen: Polizei schreitet zur Räumung im Rheinischen Revier
Im rheinischen Revier hat die Polizei mit einem umfangreichen Einsatz begonnen, das letzte von Aktivisten besetzte Waldstück am Braunkohletagebau Hambach zu räumen. Dank der Zusammenarbeit von spezialisierten Höhrenrettern gelang es, mehrere Umweltaktivisten, die teils seit Jahren das Areal besetzen, aus den Baumhäusern zu holen. Damit reagierte die Polizei auf die generelle Weigerung der Aktivisten, das Waldstück freiwillig zu verlassen.
Die Aktivistengruppe „Lützerath lebt“ verkündete von Anfang an Widerstand und erklärte, sie seien vor Ort, um den Wald vor den Laufwerken von RWE zu schützen. Dennoch machte die Polizei deutliche Fortschritte und verringerte im Verlauf des Nachmittags die Zahl der Einsatzkräfte, während die Zahl der noch stehenden Bäume sichtlich abnahm.
Die Besetzung, die Aktivisten seit mehr als einem Jahr westlich von Köln aufrechterhielten, zielte darauf ab, die Abholzung des „Sündenwäldchens“ zu verhindern. Berichten zufolge trug das Waldstück seinen Namen aufgrund alter Legenden, die besagen, dass es einst ein beliebter, ungestörter Treffpunkt der Dorfjugend war. Während RWE festhält, dass alle notwendigen Genehmigungen für die Rodung vorliegen und die Böschung für einen zukünftigen Freizeitsee zu stabilisieren sei, sehen sich die Aktivisten eher als Umweltschützer, die die unabdingbaren ökologischen Folgen aufzeigen.
Bereits zuletzt gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die jedoch zugunsten von RWE ausfielen. Die Stadt Kerpen hatte zudem ein Verbot für den Aufenthalt im Waldstück verhängt, was jedoch von den Aktivisten ignoriert wurde.
Der Einsatz der Polizei erlangte zusätzliche Dringlichkeit, nachdem Attrappen möglicher Gefährdungsvorrichtungen an den Bäumen entdeckt wurden. Kritikpunkte wie ein geplantes Luxusprojekt mit Jachthafen für Reiche bleiben im Raum.
Dennoch sieht RWE im Freizeitsee eine Zukunftsmöglichkeit für die Region nach dem Kohleabbau. Trotz aller Proteste wurden Pläne zur Rodung durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Die Frage, wie der Wandel der Region unter Einbeziehung von Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen gestaltet werden kann, bleibt offen.

