Klimaschutz bleibt zentral: Fortschritte beim Heizungsgesetz gefordert

Das Heizungsgesetz steht vor einer bedeutenden Reform, die nach den Worten von Bundesumweltminister Carsten Schneider trotz erforderlicher Anpassungen den Fortschritt für den Klimaschutz sichern soll. Der SPD-Politiker betonte, dass die Klimawirkung des Gesetzes erhalten bleiben muss, auch wenn dessen Form überarbeitet wird. Zudem soll die finanzielle Förderung für die Umstellung fortgeführt werden.
Die große Koalition aus CDU und SPD arbeitet intensiv an der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt ist. Die Reform trat Anfang 2024 in Kraft und sieht eine schrittweise Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Alternativen vor. Dennoch erlaubt das Gesetz den Weiterbetrieb funktionierender Heizungen und fordert, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um den Übergang zu erleichtern, sind großzügige Übergangsregelungen und finanzielle Anreize vorgesehen.
Geplant ist, dass bis Ende Januar Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) sowie Bauministerin Verena Hubertz (SPD) gemeinsam mit Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitikern Eckpunkte für die Reform präsentieren. Der Kabinettsbeschluss der Novelle ist für Ende Februar vorgesehen. Während die CDU eine Lockerung der 65-Prozent-Vorgabe anstrebt, bleibt die SPD entschlossen, an dieser festzuhalten.
Neben der gesetzlichen Anpassung muss die Bundesregierung bis zum Frühjahr auch ein neues Klimaschutzprogramm etablieren. Dieses soll Lösungen aufzeigen, wie verschiedene Sektoren klimafreundlicher gestaltet werden können. Laut Schneider gibt es positive Entwicklungen, auch wenn noch Lücken bestehen. Besonders bemerkenswert: Erstmals wurden mehr Wärmepumpen als Gasheizungen installiert, was auf eine positive Wende im Gebäudesektor hinweist. Auch im Verkehrssektor sieht Schneider Fortschritte, insbesondere durch die zunehmende Verbreitung der Elektromobilität, von deren Vorzügen er selbst überzeugt ist.

