Keine Pflichtverrentung mehr: Was gilt bei der Auszahlung?
Utting, 08.06.2026 (lifePR) - Künftig soll es mehr Wahlmöglichkeiten geben, wie die Gelder im Alter ausgezahlt werden. Bei Riester-Verträgen alter Bauart zahlen Versicherer eine lebenslange Rente. Nur zu Rentenbeginn – ab 62 Jahren – können Sie einmalig 30 Prozent des angesparten Guthabens als Kapitalzahlung erhalten. Diese Option bleibt bestehen. Allerdings gibt es im neuen Fördersystem keine Pflichtverrentung mehr. Sparer können zwischen einer Rente und einem Auszahlplan wählen. Alle Auszahlungen sind steuerpflichtig.
Biallo-Tipp: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus im Job bleibt, kann seit 2026 knapp 4.000 Euro brutto verdienen, ohne Steuern auf sein Gehalt zahlen zu müssen. Die Regelungen zur Aktivrente sehen einen monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro auf Arbeitseinkommen vor.
Wie bei Riester ist auch beim neuen Altersvorsorgedepot keine vorzeitige Auszahlung vorgesehen. Die Förderung ist daran geknüpft, dass Sie die Gelder für Ihren Ruhestand verwenden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Wer die pAV vorzeitig auflöst, muss Zulagen und steuerliche Förderung zurückzahlen.
Option 1: Auszahlplan bis 85
Verbraucher können sich ab 2027 für einen befristeten Auszahlplan entscheiden, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Dadurch fallen die monatlichen Zahlungen höher aus als bei einer Verrentung. Allerdings ist das angesparte Kapital dann aufgebraucht. Wer länger lebt, braucht weitere Einkommensquellen.
Was passiert im Erbfall?
Fließt das Vermögen aus dem Altersvorsorgevertrag an die nächste Generation, ist die steuerliche Förderung zurückzuzahlen. Eine Ausnahme gibt es für Ehepartner: Das angesparte Guthaben lässt sich – ohne Abzüge – auf einen geförderten Vorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen.
Biallo-Tipp: Um im Ruhestand abgesichert zu sein, sollten Ihre Alterseinkünfte aus mehreren Quellen stammen. Eine private sowie betriebliche Vorsorge ergänzt die gesetzliche Rente (Drei-Säulen-Modell). Wie Sie sich eine Zusatzrente aufbauen, lesen Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de. Auch eine Immobilie kann als Altersvorsorge dienen.
Option 2: Monatliche Rentenzahlung
Feiern Sie in Ihrer Familie regelmäßig 90. oder gar 100. Geburtstage? In diesem Fall bietet die Rentenoption die Sicherheit, dass bis zu Ihrem Lebensende monatlich Geld fließt. Sterben Sie früher, lässt sich die Leibrente jedoch nicht vererben. Die Zahlungen enden mit dem Tod. Hinterbliebene bekommen nur dann einen Teil des Vermögens, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Versterben Sie in diesem Zeitraum, gehen die restlichen Rentenzahlungen an Ihre Erben.
Option 3: Eigenes Wohneigentum
Eine förderunschädliche Entnahme von Geldern aus dem Altersvermögen ist weiterhin möglich, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, die Sie selbst bewohnen. Ein Teil des Angesparten lässt sich auch für einen altersgerechten Umbau oder eine energetische Sanierung verwenden. Läuft der Hauskredit noch, können zudem Tilgungsleistungen gefördert werden. Im Unterschied zum klassischen Wohn-Riester gibt es aber Erleichterungen. Bisher musste zum Beispiel bei Teilkapitalentnahmen ein Restkapital von 3.000 Euro im Vorsorgevertrag verbleiben. Diese Vorgabe entfällt. Die Entnahmemöglichkeit für selbst genutztes Wohneigentum musste bisher in allen Riester-Verträgen enthalten sein. Ab 2027 entscheiden Anbieter, ob sie diese Option in den Vertrag aufnehmen oder nicht. Produkte sollen so passgenauer und günstiger werden. Wer einen Immobilienkauf plant, sollte vor dem Abschluss einer neuen pAV prüfen, ob sich angesparte Gelder hierfür nutzen lassen.
Biallo-Tipp: Wie die Auszahlung der Riester-Rente funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber Riester-Rente auszahlen lassen.
Verwendete Quellen:
Interview mit Merten Larisch, Referent Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Altersvorsorgereformgesetz:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157838
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/0-Gesetz.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
https://www.deutschlandfunk.de/riester-nachfolger-koalition-bessert-bei-gefoerderter-privater-altersvorsorge-nach-100.html
GDV:
https://www.dieversicherer.de/versicherer/altersvorsorge/news/altersvorsorgereform-195288
Stellungnahmen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1061/1061-pk.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0701-0800/768-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://finanzen.hessen.de/presse/hessens-verbesserungsvorschlaege-zur-reform-der-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-finden
https://www.vzbv.de/meldungen/private-altersvorsorge-verbesserungen-fuer-alle-verbraucherinnen-den-fokus-ruecken
Frühstartrente:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-fruehstart-rente-2399880

