Gerichtshof der EU kippt Einstufung von Titandioxid als 'karzinogen'
Der Europäische Gerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung bezüglich des umstrittenen Weißmachers Titandioxid getroffen. Entgegen der bisherigen Einstufung durch die EU-Kommission darf der Stoff nicht länger vorläufig als 'karzinogen' bezeichnet werden – also als krebsverursachend oder die Krebshäufigkeit erhöhend. Die Richter in Luxemburg stellten fest, dass der Ausschuss für Risikobeurteilung bei seiner Beurteilung wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hatte.
Die EU-Kommission hatte vor sechs Jahren, basierend auf der Bewertung des genannten Ausschusses, entschieden, Titandioxid mit einem Warnhinweis zu versehen. Diesem Beschluss waren zahlreiche Proteste von Herstellern, Importeuren und Anwendern des Stoffs vorausgegangen. Sie hatten die Zuverlässigkeit der wissenschaftlichen Studien, auf denen die Einstufung beruhte, infrage gestellt. Nun bestätigte das Gericht nicht nur dieses Urteil der Vorinstanz, sondern wies auch auf einen signifikanten Fehler in der Beurteilung der Studien hin.
Während in Produkten wie Zahnpasta oder Sonnencreme weiterhin Titandioxid vorkommt, bleibt der Einsatz in Lebensmitteln aufgrund ungeklärter Gesundheitseffekte seit 2022 verboten. Verbraucherschutz und eine fundierte Risikobeurteilung geraten so erneut in den Fokus der EU-Politik.

