GEIG-Novelle verändert gebäudetechnische Anforderungen an Ladeinfrastruktur grundlegend

21. Mai 2026, 15:15 Uhr · Quelle: Pressebox
GEIG-Novelle verändert gebäudetechnische Anforderungen an Ladeinfrastruktur grundlegend
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GEIG-Novelle verändert gebäudetechnische Anforderungen an Ladeinfrastruktur grundlegend
Die Bundesregierung verschärft mit der GEIG-Novelle die Vorgaben für Ladeinfrastruktur an Gebäuden und führt gleichzeitig flexiblere Optionen über die Ladeleistung ein.

Garching bei München, 21.05.2026 (PresseBox) - Die geplante GEIG-Novelle verschärft die Anforderungen an Ladeinfrastruktur deutlich – schafft in einzelnen Bereichen aber gleichzeitig mehr Flexibilität durch Einbezug der Ladeleistung anstatt wie bisher einer starren Anzahl an Ladepunkten. Für Unternehmen, Handel und Immobilienbetreiber verändert sich damit die strategische Planung von Ladeinfrastruktur grundlegend.

Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verändert die Bundesregierung die Anforderungen an Ladeinfrastruktur an Gebäuden deutlich. Neben strengeren Vorgaben für Neubauten, Renovierungen und Bestandsgebäude führt die Reform insbesondere für öffentlich zugängliche Stellplätze im Nichtwohnbereich flexiblere Erfüllungsoptionen über die bereitgestellte Ladeleistung ein.

Damit verschiebt sich der Fokus künftig stärker von der reinen Anzahl einzelner Ladepunkte hin zu einer bedarfsgerechten Infrastrukturplanung.

Die Novelle dient der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD und wurde am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die neuen Regelungen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für bestimmte Bestandsgebäude gelten die verschärften Anforderungen bereits ab Anfang 2027 – Unternehmen und Immobilien-betreiber haben damit nur begrenzte Zeit, bestehende Standorte technisch und infrastrukturell vorzubereiten. 

LADELEISTUNG WIRD WICHTIGER ALS STARRE LADEPUNKTQUOTEN

Besonders relevant ist die neue Flexibilisierungsoption für öffentlich zugängliche Stellplätze, etwa im Handel oder bei Gewerbestandorten.

Bislang galt bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen pauschal die Vorgabe von mindestens einem Ladepunkt. Künftig soll bei Bestandsgebäuden grundsätzlich ein Ladepunkt je zehn Stellplätze vorgesehen werden – alternativ kann die Vorgabe über eine definierte Gesamtladeleistung erfüllt werden, sofern es sich um einen öffentlichen Ladepunkt handelt.

Dadurch können Unternehmen statt vieler einzelner AC-Ladepunkte künftig auch leistungsstärkere DC- oder HPC-Ladelösungen einsetzen, sofern die geforderte Gesamtleistung erreicht wird.

Gerade für Handelsstandorte und Hotels, bei denen die Ladepunkte meist öffentlich genutzt werden, eröffnet dies deutlich mehr Spielraum bei der Infrastrukturplanung.

ANFORDERUNGEN STEIGEN BEI NEUBAUTEN UND RENOVIERUNGEN DEUTLICH

Die Novelle verschärft gleichzeitig die Vorgaben für Neubauten und größere Renovierungen.

Künftig sollen unter anderem:

  • neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen mindestens teilweise vorverkabelt werden,
  • neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen deutlich umfangreichere Leitungsinfrastruktur erhalten,
  • bei größeren Renovierungen zusätzliche Pflichten greifen,
  • bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 deutlich umfangreicher ausgestattet werden.
Insbesondere Unternehmen und Immobilienbetreiber stehen damit vor der Herausforderung, Ladeinfrastruktur frühzeitig in Energie- und Standortkonzepte zu integrieren.

LASTMANAGEMENT UND NETZANSCHLUSS RÜCKEN STÄRKER IN DEN MITTELPUNKT

Mit den neuen Vorgaben gewinnt die technische Gesamtplanung deutlich an Bedeutung.

Denn entscheidend wird künftig nicht allein die Anzahl installierter Ladepunkte, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit der Infrastruktur im laufenden Betrieb.

„Die GEIG-Novelle zeigt deutlich, dass Ladeinfrastruktur zunehmend als Bestandteil der Energieinfrastruktur verstanden wird. Themen wie Lastmanagement, Anschlussleistung und Nutzerverhalten werden damit wesentlich relevanter als reine Stückzahlen einzelner Ladepunkte“, erklärt Matthias Schmid, CEO ENERANDO Technologies.

Gerade bei größeren Standorten könne die intelligente Verteilung verfügbarer Leistung wirtschaftlich wichtiger werden als der reine Ausbau zusätzlicher Ladepunkte.

BEDARFSORIENTIERTE INFRASTRUKTUR WIRD ZUM ZENTRALEN PLANUNGSTHEMA

Die neue Gesetzeslogik orientiert sich stärker als zuletzt an tatsächlichen Nutzungsmustern und Standortanforderungen. Besonders im Handel oder bei öffentlich zugänglichen Parkflächen kann dies Vorteile schaffen, da Ladeinfrastruktur flexibler auf Aufenthaltsdauer, Ladebedarf und Nutzerverhalten abgestimmt werden kann.

Auch Verbände bewerten die stärkere Orientierung an der Ladeleistung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Netzanschluss, Lastmanagement und technische Umsetzbarkeit künftig noch stärker berücksichtigt werden müssen.

Für Unternehmen bedeutet das:
Ladeinfrastruktur wird zunehmend zu einer strategischen Infrastrukturentscheidung – nicht nur zu einer regulatorischen Pflicht.

INFRASTRUKTURPLANUNG WIRD KOMPLEXER

ENERANDO erwartet, dass die GEIG-Novelle die Anforderungen an technische Planung und Systemintegration deutlich erhöhen wird.

Im Mittelpunkt stehen künftig unter anderem:

  • Lastmanagement
  • Netzanschlusskapazitäten
  • Skalierbarkeit
  • Nutzergruppen
  • Integration von PV und Speichern
  • AC-/DC-Ladestrategien
  • Betriebs- und Abrechnungskonzepte
Dadurch werde die Qualität der Gesamtplanung künftig stärker über Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit entscheiden als die reine Anzahl installierter Ladepunkte.

 FAZIT

Mit der GEIG-Novelle verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen an Ladeinfrastruktur deutlich. Gleichzeitig entsteht erstmals mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

Für Unternehmen, Immobilienbetreiber und Handelsstandorte bedeutet das vor allem eines:
Ladeinfrastruktur muss künftig stärker bedarfsorientiert, energieintegriert und langfristig skalierbar geplant werden.

Energie- / Umwelttechnik / GEIG / Ladeinfrastruktur / Elektromobilität / EPBD / Lastmanagement / Immobilienwirtschaft
[pressebox.de] · 21.05.2026 · 15:15 Uhr
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