EU passt geplantes Waldschutzgesetz den wirtschaftlichen Realitäten an
Die Europäische Union sieht sich vor neuen Herausforderungen, während Verhandlungen zur Entwaldungsverordnung erneut zu einer Anpassung geführt haben. Ein überarbeiteter Vorschlag liegt nach intensiven Diskussionen zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten auf dem Tisch. Diese Korrekturen des bereits 2023 beschlossenen Waldschutzgesetzes bedürfen noch der formellen Zustimmung von Parlament und EU-Staaten.
Vor dem Hintergrund der ersten Amtszeit von Ursula von der Leyen, geprägt von Umwelt- und Klimaschutzbestrebungen, wurden Unternehmen verpflichtet, die entwaldungsfreie Herkunft von Produkten wie Kaffee und Kakao nachzuweisen. Doch der anhaltende wirtschaftliche Druck und neue politische Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament führten nicht nur 2024 zur Verschiebung, sondern nun auch zu inhaltlichen Änderungen.
Die neu beschlossenen Regelungen sehen eine Verlängerung der Übergangsfristen vor: Großunternehmen um ein Jahr, während kleinere erst Mitte 2027 betroffen sein werden. Auch die Berichtspflichten wurden gelockert; nur noch Produkte, die erstmals in der EU auf den Markt kommen, erfordern eine Sorgfaltserklärung. Händler weiter unten in der Lieferkette sind von dieser Verpflichtung befreit.
Grünen-Politikerin Anna Cavazzini äußerte ihre Besorgnis, dass diese Verschiebung großflächige Waldzerstörungen begünstigen könnte, während der Amazonas kurz vor einem kritischen Punkt steht. Dennoch gewann im Europaparlament die konservative Mehrheit die Oberhand, mit der Fähigkeit, das ursprüngliche Vorhaben als zu bürokratisch zu bezeichnen, wie es der CSU-Politiker Markus Ferber tat.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde eine vereinfachte Erklärung vorgesehen, während Bücher und Zeitungen nicht mehr unter die Verordnung fallen. Die politische Umsetzung dieser Vereinbarungen zeigt die starke Präsenz der konservativen EVP-Fraktion, die mit CDU und CSU den Fokus auf wirtschaftliche Entlastung legte.

