EU-Gericht bestätigt: Atomkraft und Gas bleiben klimafreundlich
Die Europäische Union kann laut einem aktuellen Urteil des Gerichts der Europäischen Union weiterhin Atomkraft und Gas als klimafreundlich einstufen. Die Klage Österreichs gegen die umstrittene Taxonomie-Regelung wurde von den Luxemburger Richtern zurückgewiesen. Österreich bleibt jedoch die Option, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof anzufechten.
Das Taxonomie-System, das als Orientierung für nachhaltige Finanzprodukte dient, hat insbesondere in Österreich Kritik hervorgerufen. Wien kritisiert, dass Atomenergie und fossiles Gas als bedeutende Optionen zur Bekämpfung des Klimawandels anerkannt werden und spricht von "Greenwashing". Umweltschutzorganisationen schließen sich dieser Bewertung an und haben ähnlich argumentiert.
Das Gericht stellte indes fest, dass die EU-Kommission mit seiner Beurteilung richtig liegt. Die Einstufung von Atomkraft und Gas als generell nachhaltig steht im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung der EU. Besonders die sogenannten Übergangsaktivitäten, bei denen es keine CO2-armem Alternativen gibt, werden als nachhaltig angesehen, sofern sie emissionsarme Technologien einbeziehen.
In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter an, dass die Atomenergie nur minimale Treibhausgasemissionen verursacht. Zudem seien derzeit keine ausreichenden alternativen Energiequellen vorhanden, um eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen. Auch das Potenzial von Gaskraftwerken, die kohlenstoffintensiven Kohlekraftwerke zu ersetzen, wurde als Beitrag zum Klimaschutz bewertet. Diese Ansätze sind Teil eines langfristigen Plans, der schrittweise die Emissionen senkt, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

