Der E-Check für elektrische Betriebsmittel und Anlagen
Seit 2014 werden fast alle Unternehmen mit einem neuen Begriff konfrontiert. Wenn die Abkürzung DGUV fällt, geht es um einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen E-Check, dem alle Betriebsmittel und elektrischen Anlagen unterzogen werden müssen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um statische, also um ortsfeste, oder um ortsveränderliche Maschinen und Geräte handelt. Die Vorschrift ersetzt die ehemals unter der Abkürzung BGV notwendige Prüfung, deren Umfang und Inhalte zu den heute durchgeführten Checks annähernd identisch ist.
Mehr Sicherheit und Unfallschutz durch DGUV E-Checks
Die Vorschrift zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist nicht neu. Verändert hat sich der Name, nicht die Vorschrift mit ihrem Inhalt selbst. Wer zur DGUV Prüfung verpflichtet ist, muss diese von einem zertifizierten Fachbetrieb vornehmen und rechtssicher dokumentieren lassen. Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird beispielsweise benötigt, damit ein Unternehmen eine Versicherung abschließen und die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigen kann. Auch im Versicherungsfall ist das Dokument über die heute als DGUV bekannte, früher als BGV A3 durchgeführte Prüfung notwendig. Auch wenn die Strafen bei Nichteinhaltung der Intervalle oder beim Verzicht auf den E-Check hoch sind, sollten Unternehmer in der gesetzlichen Vorschrift keine Böswilligkeit vermuten. Es geht um die Sicherheit der Mitarbeiter und um die Unfallverhütung, die sich aus fehlerfrei funktionierenden elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ergibt. Welche Geräte und Maschinen der Prüfung unterzogen werden müssen, ist im Gesetz eindeutig und ohne Zweifel geregelt. Sollten sich im Zuge der Prüfung kleine Mängel oder Verschleißerscheinungen ergeben, muss der Unternehmer die Prüfkosten nicht doppelt zahlen. In den meisten Fällen erfolgt die Behebung vor Ort und der Prüfer erteilt die Plakette, die Rechtssicherheit und damit einen immensen Vorteil sowie eine Kosteneinsparung verschafft.
Wer ist zum E-Check verpflichtet?
Müssen kleine Firmen den E-Check ebenfalls vornehmen lassen? Fakt ist, dass jedes Unternehmen, unabhängig seiner Beschäftigtenzahl zur Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen verpflichtet ist, sofern es bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei einem öffentlichen Unfallversicherungsträger gemeldet ist. Das heißt konkret, dass nur der allein tätige selbstständige Unternehmer keine DGUV V3 vornehmen lassen muss. Selbst bei Kleinbetrieben mit einem Mitarbeiter ist der E-Check eine Verpflichtung, deren Nichteinhaltung empfindliche Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Wer bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert ist, muss seine in der Firma genutzte Elektrik in regelmäßigen Intervallen zum E-Check vorstellen und so für die Sicherheit des Betriebs und seiner Mitarbeiter sorgen. Ein weiterer Trugschluss herrscht im Bereich des Prüfungsumfangs. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gilt für alle Betriebsmittel, egal ob sie standortfest oder im Standort veränderbar, also ortsveränderlich sind. Hinzu kommt die Prüfung elektrischer Anlagen, deren Spektrum sich auch auf Kleinstanlagen mit Elektrobetrieb bezieht.
Bei allen Unsicherheiten über die eigene Pflicht lohnt es sich, Erkundigungen einzuholen und so den hohen Kosten einer Pflichtverletzung im Sinne des Unfallverhütungsgesetzes zu entgehen. Die Prüfkosten sind im Verhältnis zu den Versäumnisstrafen ein sehr kleiner Betrag.


