Defizitverfahren gegen Finnland - EU macht Ernst
Die Europäische Kommission plant, ein Strafverfahren gegen Finnland aufgrund übermäßiger Neuverschuldung einzuleiten. Nach Angaben der Kommission weist das Land ein Defizit auf, das die EU-Obergrenze überschreitet und somit gegen die festgelegten Schuldenregeln verstößt. Der Zweck solcher Verfahren ist es, die betroffenen Mitgliedsstaaten zu einer solideren Haushaltsführung zu bewegen.
Im vergangenen Jahr überschritt Finnlands staatliches Defizit mit über 3,0 Prozent der Wirtschaftsleistung die EU-Obergrenze. Es wird prognostiziert, dass das finnische Defizit bis 2025 auf 4,5 Prozent ansteigt, bevor es bis 2027 schrittweise auf 3,9 Prozent sinken soll. Die Brüsseler Behörde sieht die Erhöhung der Verteidigungsausgaben nur als Teilgrund für die Neuverschuldung.
Im Gegensatz dazu bleibt Deutschland von einem solchen Verfahren verschont, da die Kommission die Überschreitung der Drei-Prozent-Grenze durch die Verteidigungsausgaben 'vollständig' erklärt. Viele andere Länder in der EU sehen sich derzeit ebenfalls mit Defizitverfahren konfrontiert. Das gegen Finnland geplante Verfahren bedarf noch der Zustimmung der EU-Finanzminister.
Das primäre Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der Stabilität innerhalb der Eurozone. Obwohl theoretisch hohe Strafen möglich sind, wurden solche Sanktionen in der Praxis bisher noch nie durchgesetzt.

