DAK verklagt den Bund – Kassen werfen Regierung milliardenschwere Finanzierungslücke vor
Streit um fehlende Milliarden
Die DAK-Gesundheit zieht vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Vorstandschef Andreas Storm kündigte an, sich der bereits laufenden Klagewelle der gesetzlichen Krankenkassen anzuschließen. Der Vorwurf: Der Bund überweise seit Jahren zu wenig Geld für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern – mit spürbaren Folgen für Versicherte und Arbeitgeber.
Der Bund zahlt den Kassen derzeit eine monatliche Pauschale von 133,17 Euro pro Bürgergeldbezieher. Ein Gutachten hatte jedoch schon für 2022 gezeigt, dass die tatsächlichen Kosten fast dreimal so hoch liegen. Laut DAK hätte die gesetzliche Krankenversicherung bei vollständiger Finanzierung jährlich rund zehn Milliarden Euro mehr zur Verfügung – genug, um die Beiträge 2026 stabil zu halten und Versicherte um rund 0,5 Beitragspunkte zu entlasten.
Breite Front der Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband war bereits im September rechtlich gegen die Bundesregierung vorgegangen. Die Kassen warnen seit Monaten vor einem strukturellen Loch im System: Für 2024 wird ein Defizit von 6,2 Milliarden Euro erwartet, nachdem die Beiträge zu Jahresbeginn so stark gestiegen sind wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fiel zeitweise unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze, was den Bund zu einer Zusatzförderung zwang.
Wachsende Belastung für das System
Knapp die Hälfte der Bürgergeldbezieher hat ausländische Wurzeln – ein Fakt, den die Krankenkassen angesichts steigender Gesundheitsausgaben regelmäßig hervorheben. Unabhängig von der Herkunft steht jedoch eines fest: Die Kassen sehen sich mit steigenden Kosten und unzureichenden Bundeszahlungen konfrontiert.
Die Klage der DAK erhöht nun den Druck auf die Bundesregierung, die Finanzierungslücke zu schließen – und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.


