Aufgepasst bei der Wahl Ihrer Rechtsschutzversicherung
Zu wissen, dass im Hintergrund eine Versicherung steht, die einem in juristischen Fragen Auskunft gibt und die anwaltliche Vertretung übernimmt, ist schön. Dabei lassen sich bei dieser oft benötigte Versicherung einige Fallstricke selbst legen, denn ein solches Komplettpaket gibt es nur selten.
Beachten Sie die Wartezeit
Streitigkeiten, die in den Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen, kurz ARB, aufgeführt werden und konkret benannt sind, übernimmt die Versicherung auch. Aber diese Auflistung sollten Sie auch und gerade als Maßstab nehmen, denn alles darüber hinausgehende ist ungewiss und mitunter nicht im Leistungspaket Ihrer Versicherung. Beachten Sie außerdem, dass nur für Streitigkeiten aus Verträgen vor Abschluss der Versicherung geleistet wird. In der Regel sind das 3 bis 6 Monate Wartezeit, sodass Sie vorausschauend planen sollten, zu welchem Termin der Eintritt möglich ist. Welchen Sie jedoch Ihren Tarif, so wird Ihr Versicherungsschutz nicht unterbrochen und der neue Anbieter übernimmt sofort den Rechtsschutz.
Vermehrt treten Angebote auf den Markt, die eine außergerichtliche Beratung beim Rechtsanwalt für Bereiche abdecken, die so nicht Bestandteil des Leistungsangebots sind. Aber auch dieser Punkt fällt immer mehr, sodass Sie zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen häufig bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr Beratungen in Anspruch nehmen können. Bei einer Erstberatungsgebühr von häufig 150 Euro netto und mehr kann es sich lohnen, diesen Zusatztarif abzuschließen.
Es gilt aber auch hier zu beachten, dass Sie den Anwalt in erster Linie frei wählen dürfen. Hier gilt jedoch ausschließlich die gesetzliche Vergütung nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. (BRAGO) Gleichwohl können Sie natürlich auch ein freies Honorar vereinbaren, wenn Ihr Anwalt Spezialist auf dem Gebiet ist und Sie den Betrag draufzahlen, den die Versicherung nicht übernimmt. In einem solchen Fall nämlich wird nur der Betrag zugestanden, der üblicherweise auch angefallen wäre.
Ihren benötigten Rechtsschutz anpassen
Viele Anbieter arbeiten seit einigen Jahren mit dem Baukastenprinzip. Dabei wird stets eine Privatrechtsschutzversicherung als Basis genommen, sodann Rechtsschutz im Bereich Arbeits- oder aber Verkehrsrecht hinzugefügt und versichert. Wenn Sie aber arbeitslos werden, Rentner oder Hausfrau sind, so entfällt normalerweise die Notwendigkeit für einen Arbeitsrechtsschutz. Außerdem mach ein Verkehrsrechtsschutz auch nur dann Sinn, wenn Sie ein Fahrzeug versichern. Rein vorsorglich dies mit aufzunehmen kostet nur unnötiges Geld, denn bei diesen Bereichen gelten in der Regel keine Wartezeiten und Sie können flexibel hinzu buchen.
Sollte ein Rechtsstreit drohen, eine anwaltliche Beratung notwendig werden, so schildern Sie der Versicherung den Sachstand und lassen Sie dafür eine Deckungszusage geben. Mit diesem Schreiben, welches Sie im Übrigen auch direkt an den Anwalt Ihrer Wahl schicken lassen können, sind Sie bei jedem Anwalt ein gern gesehener Gast.

