Apple im Clinch mit europäischen Wettbewerbshütern: Die Zukunft der Datenschutzfunktion ATT steht auf der Kippe
Apple könnte gezwungen sein, in Deutschland und anderen europäischen Ländern eine zentrale Funktion zum Schutz der Privatsphäre zu deaktivieren. Das Unternehmen sieht sich verstärktem Gegenwind seitens der Tracking-Industrie ausgesetzt. Gegenstand der hitzigen Debatte ist die Funktion App Tracking Transparency (ATT), die es Nutzern ermöglicht, das Tracking ihrer Aktivitäten zu Werbezwecken zu unterbinden. Doch nun drohen Wettbewerbsuntersuchungen in mehreren Ländern, darunter Deutschland und Italien, diese Möglichkeit zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzunehmen, wie Apple betonte.
ATT fordert Nutzer auf, beim erstmaligen Öffnen einer App ihre Zustimmung zum Tracking zu erteilen oder zu verweigern – ein Angebot, das viele dankend ablehnen. Seit Einführung vor etwa fünf Jahren kritisiert insbesondere die Werbebranche, allen voran Meta, diese Funktion vehement. Diverse Wettbewerbsbehörden beschäftigen sich nun eingehend mit der Funktion, da sie möglicherweise gegen rechtliche Missbrauchsvorschriften verstößt.
Das Bundeskartellamt stellte im Februar fest, dass die Regeln von ATT nur für Drittanbieter gelten und nicht auf Apple selbst angewendet werden. Apple verteidigt sich vehement und betont, dass Daten aus eigenen Apps des Konzerns nicht für Werbezwecke in Apps anderer Anbieter verwendet würden. Das Bundeskartellamt argumentiert jedoch, dass Apple nach wie vor in der Lage ist, diverse Nutzerdaten, etwa aus dem App Store oder von angeschlossenen Geräten, zu kombinieren und zu nutzen.
Ein finales Urteil steht aus und wird mit Spannung erwartet. Während die deutschen Wettbewerbsbehörden ihre endgültige Entscheidung noch ausarbeiten, rechnet Italien mit einem Ergebnis im Dezember. Trotz der Herausforderungen zeigt sich Apple gesprächsbereit und hat den Wettbewerbshütern zahlreiche Lösungsvorschläge unterbreitet, um die Bedenken auszuräumen. Die komplexen Anforderungen der Behörden könnten jedoch die Nützlichkeit der ATT-Funktion erheblich einschränken. Unvermindert appelliert Apple an die europäischen Wettbewerbshüter, ihren Nutzern den Nutzen dieses wesentlichen Datenschutztools weiterhin zu ermöglichen.

