Änderungen im Steuerrecht 2022 für Unternehmen

Das Jahr 2022 ist in steuerlicher Hinsicht ein Jahr zahlreicher Veränderungen. Der Gesetzgeber hat einige Anpassungen vorgenommen, die von verlängerten Fristen über Prämien bis hin zur Grundsteuer reichen. Die Ursachen dafür liegen in der wirtschaftlichen Krise. Die Unternehmen im Land stellen sich entsprechend auf diese Veränderungen ein.
Höhere Freibeträge bei der Lohnsteuer
Eine wichtige Modifikation nahm das Bundesfinanzministerium mit der nachträglichen Erhöhung des Grundfreibetrags vor. Dieser stieg auf 10.347 € an. Begründet wurde der Schritt mit der hohen inflationären Belastung (die Inflation lag in den bisherigen Monaten im Schnitt zwischen 6 – 8 %). Im betrieblichen Alltag macht sich dieser Vorgang zunächst an der Lohnsteuer bemerkbar. Aufgrund der nachträglichen Erhöhung wurde den Arbeitnehmern zu viel Steuer abgeführt. Arbeitgeber müssen dies bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen und entsprechende Beträge zurückerstatten. Für zukünftige Lohnabrechnungen wird der geänderte Freibetrag ebenfalls abgezogen, wodurch sich das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erhöht. Änderungen im Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Kenngröße für bilanzierungspflichtige Unternehmen. Er mindert den Gewinn des Betriebs, indem ein Teil der Kosten für angeschaffte Güter wie Maschinen oder Firmenwagen deduziert wird. Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung den Unternehmen mehr Kulanz eingeräumt. Geplante Investitionen, die bisher noch nicht getätigt wurden, können bis Jahresende durchgeführt werden. Auf diese Weise wird die rückwirkende Auflösung verhindert. Die Frist von 2021 wurde aufgrund pandemisch bedingter Unsicherheiten um ein Jahr verlängert. Geregelt wird der Betrag in EStG § 7g. Das deutsche Recht sieht eine Maximalhöhe von 40 % der Investitionskosten vor.
Auszahlung von Prämien und Nutzung steuerlicher Buchhaltungssoftware
Im Zuge der pandemischen Belastungen gewährt der Gesetzgeber Unternehmen die Auszahlung steuerfreier Prämien bis zu einer Höhe von 1500 €. Eine Vielzahl von Unternehmen wie die Deutsche Bahn hat die Sonderzahlungen als betriebliches Instrument eingesetzt. Die besagte Freigrenze galt jedoch nur bis zum 31.03.22022. Auszahlungen sind weiterhin möglich, jedoch an zusätzliche sozialversicherungspflichtige Abgaben gebunden. Betroffene Unternehmen müssen die Prämien entsprechend im Lohnkonto aufführen. Unternehmen sollten zudem prüfen, ob diese ähnlich wie Tantiemen in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden müssen.
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Fallstricke verwenden zahlreiche Betriebe moderne Buchhaltungssoftware zur Bilanzierung und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Dort können der Investitionsabzugsbetrag, Lohnzahlungen, Zinsen, laufende Kosten und andere gewinnmindernde Größen eingetragen werden. Angeboten werden Abonnements, aber auch der einmalige Kauf von Software oder der Erwerb von Lizenzen. Je nach betrieblichen Erfordernissen ist eine einfache oder doppelte Buchführung vorzunehmen. Überdies können in dem Programm Freibeträge vermerkt werden. Wegen der Vereinfachung werden entsprechende Tools von zahlreichen Unternehmen eingesetzt. Als weitere Gründe werden häufig die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, der Wunsch nach mehr Digitalisierung und wirtschaftliche Faktoren angeführt.
Abgabe der Grundsteuerreform für gewerblich genutzten Immobilienbesitz
Grundbesitzer müssen bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zu ihren Immobilien beim zuständigen Finanzamt abgeben. Diese Entscheidung betrifft neben den Millionen Besitzern von Eigenheimen selbst Betriebe mit Immobilien. Sie sind dazu verpflichtet, alle entsprechenden Daten zu gewerblich genutzten Grundstücken in die veröffentlichten Formulare einzutragen. Die IHK verweist auf unterschiedliche Modelle in den Bundesländern, die zum Einsatz kommen. Die angewandten Faktoren sind in der entsprechenden Erklärung zu berücksichtigen.

