Wund-Desinfektion mit Saft: Klinik-Chef verurteilt

Mönchengladbach (dpa) - Ein ehemaliger Klinik-Chef, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit ausgepresstem Zitronensaft desinfiziert hat, ist zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Ex-Chefarzt Arnold Pier, der auch Besitzer der Klinik von Wegberg und ihr ärztlicher Direktor war, am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die über 80-jährige Patientin war nach einer Bauch-Operation an einer Infektion der Wunde gestorben. Zwei weitere Ärzte wurden freigesprochen.

Die Verwendung des Zitronensaftes sei ohne Zweifel ein medizinischer Kunstfehler. Es komme letztlich nicht darauf an, ob die Patientin daran selbst gestorben sei, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Der Frau war ein mit Zitronensaft getränkter Streifen in die Wunde eingelegt worden. Später wurde die Wunde zwei Mal mit dem Saft gespült, so das Gericht. Über eine derart «originelle Vorgehensweise» hätte die Patientin so früh wie möglich aufgeklärt werden müssen. Stattdessen sei der Einsatz des unsteril gepressten Saftes in den Krankenakten «mit der falschen Bezeichnung als "Ascorbinsäure" verschleiert worden», so Beckers. Die Frau starb infolge einer schweren Wund-Infektion an einem «septischen Schock».

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen Pier beantragt: Um den Einsatz teurer Desinfektionsmittel zu vermeiden, sei der Zitronensaft eingesetzt worden. Die Verteidiger des Mediziners hatten einen Freispruch gefordert, da der Einsatz des Zitronensaftes spontan während der Operation erfolgt sei. Deswegen habe die Patientin gar nicht vorab darüber aufgeklärt werden können. Außerdem sei die Verwendung medizinisch vertretbar. Ein Gutachter hatte dies dagegen als gesundheitsgefährdend kritisiert. «Wir würden das nicht am Patienten ausprobieren wollen. Das ist fast wie Salzsäure», hatte Professor Sebastian Lemmen vom Aachener Uni- Klinikum erklärt. Der Einsatz habe «experimentellen Charakter».

Pier muss sich Anfang Februar in einem zweiten Prozess wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an 17 weiteren Patienten verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte Pier vorgeworfen, für den Tod von sieben Patienten und für mehr als 60 Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein. Er habe aus Profitstreben seinen Patienten gesunde Organe entnommen und an teuren Medikamenten gespart, so die Anklage. Pier hatte die wirtschaftlich angeschlagene kleine Klinik in Wegberg bei Mönchengladbach zum 1. Januar 2006 übernommen.

Prozesse / Kriminalität / Gesundheit
15.01.2010 · 20:37 Uhr
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