Wohnraumoffensive: Bundesregierung reaktiviert Förderung für Effizienzhäuser
Die deutsche Bundesregierung plant, den Wohnungsbau durch die Wiederbelebung einer einst populären Neubauförderung erheblich zu fördern. Den Informationen der Deutschen Presse-Agentur zufolge sollen 800 Millionen Euro bereitgestellt werden, um ab Mitte Dezember den Bau von Effizienzhäusern mit dem Standard EH55 zu unterstützen. Diese Bauweise zeichnet sich dadurch aus, dass sie lediglich 55 Prozent der Energie eines herkömmlichen Hauses verbraucht.
Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition diese Förderung im Jahr 2022 eingestellt. Grund hierfür war die Annahme, dass sich dieser Energiestandard bereits etabliert habe. Stattdessen wurde der Fokus auf die Förderung des anspruchsvolleren Effizienzhaus-40-Standards gesetzt, was jedoch dazu führte, dass zahlreiche Investoren ihre EH55-Pläne auf Eis legten oder das Bauvorhaben gänzlich aufgaben.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, dass Schwarz-Rot nun das Ziel verfolge, diese bereits genehmigten, aber noch nicht umgesetzten Bauvorhaben voranzutreiben. "Wir investieren 800 Millionen Euro, um die derzeitige Projektstagnation abzubauen", sagte sie und betonte, dass die Genehmigung der Mittel durch den Haushaltsausschuss sowie den Bundestag erforderlich sei.
Ist dies erst einmal geschehen, könnten Bauherren unmittelbar mit der Umsetzung ihrer genehmigten Projekte beginnen. Baupolitiker Jan-Marco Luczak von der Union hob hervor, dass dies ein kräftiges Signal an die Bauwirtschaft sende und das Potenzial habe, Zehntausende neuer Wohnungen zu schaffen. Nach Angaben des Bauministeriums sind derzeit etwa 760.000 Wohnungen bundesweit genehmigt, jedoch noch nicht fertiggestellt.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite der staatlichen Förderbank KfW und ist an einige Bedingungen geknüpft. Neben dem EH55-Standard muss die Wärme komplett aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Häuser, die mit Öl- oder Gasheizungen betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein entsprechender Förderantrag kann nur mit einer bereits vorliegenden Baugenehmigung gestellt werden.

